1. November 2025 / Politik

LWL investiert 20 Millionen Euro in soziale Teilhabe

Mehr als 500 Menschen mit Behinderung und über 100 Kinder profitieren von Leistungen des Landschaftsverbands

Pressemitteilung der SPD-Fraktion:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Jahr 2024 in Beckum Leistungen im Umfang von rund 20 Millionen Euro erbracht. Damit gehört Beckum zu den Kommunen im Kreis Warendorf, die besonders stark von den sozialen und inklusiven Angeboten des LWL profitieren. Das teilt Karsten Koch (Bild), Mitglied der LWL-Landschaftsversammlung und dort Vorsitzender der SPD-Fraktion mit. Grundlage ist der kürzlich veröffentlichte LWL-Leistungsbericht 2025 für den Kreis Warendorf.

Soziale Teilhabe für über 500 Menschen mit Behinderung
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von einer Behinderung selbstbestimmt leben, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In Beckum erhielten 507 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Darunter waren:

  • 139 Personen mit Leistungen in besonderen Wohnformen (z. B. stationäre Betreuung),
  • 230 Personen mit ambulanten Hilfen außerhalb solcher Wohnformen und
  • 276 Personen, die durch Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt wurden - etwa durch Beschäftigung in Werkstätten oder über das „LWL-Budget für Arbeit“.

Für diese Leistungen stellte der LWL 17,63 Millionen Euro bereit. Davon entfielen 7,69 Millionen Euro auf Wohnangebote, 2,53 Millionen Euro auf ambulante Unterstützung und 6,13 Millionen Euro auf die berufliche Teilhabe.

„Das sind nicht nur Zahlen, sondern konkrete Lebensperspektiven. Der LWL ermöglicht vielen Menschen in Beckum, selbstbestimmt zu wohnen, zu arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, betont Karsten Koch.

Frühe Förderung und Inklusion: Über 100 Kinder profitieren
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden in Beckum gezielt unterstützt. Der LWL gewährte 2,04 Millionen Euro an Leistungen der sozialen Teilhabe, Bildung und Frühförderung. Konkret profitieren:

  • über 100 Kinder von heilpädagogischer oder inklusiver Betreuung in Kitas und Frühförderstellen,
  • darunter rund 60 Kinder in inklusiven Kindertageseinrichtungen,
  • weitere 20 Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen und
  • Kinder in Pflegefamilien und sonderpädagogischen Bildungsmaßnahmen, die über den LWL gefördert werden.

Jugend und Familie: 10,5 Millionen Euro für Beckum
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützte im Jahr 2024 Beckumer Einrichtungen und Träger mit insgesamt 10,47 Millionen Euro. Davon flossen:

  • 9,78 Millionen Euro in die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege,
  • 108.000 Euro in Angebote der Kinder- und Jugendförderung,
  • 410.000 Euro in die Förderung der Erziehung in Familien (z. B. Familienbildungsstätten, Frauen- und Beratungsstellen)
  • und 171.000 Euro als Belastungsausgleich nach dem Landeskinderschutzgesetz.

Damit profitieren in Beckum mehrere Hundert Familien von LWL-Angeboten, sei es durch frühkindliche Bildung, Beratung oder Unterstützung im Alltag.

Beckum Teil eines starken Netzwerks im Kreis Warendorf
Im gesamten Kreis Warendorf erbrachte der LWL 2024 Leistungen in Höhe von rund 240 Millionen Euro. Davon profitierten kreisweit über 3.000 Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe und rund 600 Kinder in inklusiven Betreuungs- und Frühförderangeboten.

„Beckum zeigt beispielhaft, wie wichtig die Arbeit des LWL in unseren Städten und Gemeinden ist: Sie schafft echte Teilhabe, Sicherheit und Perspektive für Kinder, Familien und Menschen mit Behinderung gleichermaßen“, so Karsten Koch abschließend.

Hintergrund:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist ein Kommunalverband mit Sitz in Münster. Er finanziert soziale und kulturelle Aufgaben in 27 Kreisen und kreisfreien
Städten in Westfalen-Lippe. Finanziert wird der LWL überwiegend über die Landschaftsumlage, für die der Kreis Warendorf 2024 rund 93,5 Millionen Euro zahlte und die faktisch von den 13 Städten und Gemeinden über die Kreisumlage finanziert wird. Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX zahlen in Nordrhein- Westfalen die Kommunen nahezu allein ohne Unterstützung der Landesregierung. Darin liegt eine der Ursachen für die finanzielle Überforderung der kommunalen Famile.

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Hinweis: Der Beitrag wurde von der Partei zur Verfügung gestellt. Dein Beckum veröffentlicht die Inhalte kostenlos und ist politisch neutral.

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