18. Juni 2020 / Politik

Kommt das Grünpfeilschild für den Radverkehr?

Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, das neu eingeführte Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für den Radverkehr“ an allen entsprechenden Ampelkreuzungen, an denen es verkehrstechnisch umsetzbar ist, möglichst kurzfristig anzubringen.

Insbesondere besteht das Anliegen, die Maßnahme noch vor Erstellung des Radverkehrskonzepts umzusetzen. Begründet wird der Antrag durch die Fraktion mit der Absicht, den Radverkehr zu stärken und eine positive Signalwirkung an die Bevölkerung senden zu wollen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die gewünschte Maßnahme mit geringen Kosten verbunden sei.

Nach der aktuellen Rechtslage darf das Zeichen 710 (Grünpfeilschild) nur verwendet werden, wenn der rechts abbiegende Radverkehr den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese Sicht muss bereits an der Haltelinie der Rechtsabbiegenden bestehen, damit die nach der Grünpfeil-Regelung fahrenden Fahrräder nicht die Wege anderer Verkehrsteilnehmer blockieren, wenn sie bis zu einer Sichtlinie vorfahren.

Derzeit plant die Verwaltung unter Beteiligung des Büros IKS Mobilitätsplanung die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die Stadt Beckum. So könnte im Rahmen des Radverkehrskonzepts nach Festlegung der Benutzungspflicht eine Begutachtung der verbleibenden Knotenpunkte hinsichtlich der Installation des Grünpfeils für den Radverkehr erfolgen. Eine vorgezogene isolierte Prüfung zur Anbringung des Grünpfeils für den Radverkehr erscheint allerdings nicht sinnvoll. 

Insbesondere ist sowohl bei der Entscheidung über die Benutzungspflicht als auch hinsichtlich der Installation des Grünpfeils für den Radverkehr eine intensive Beteiligung der Kreispolizeibehörde und des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich. 

Die Ausschussmitglieder lehnten den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich ab. Der Antrag wird im August 2020 ein weiteres Mal behandelt, sobald ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

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