20. Mai 2020 / Politik

Kindertagesbetreuung ab dem 08. Juni wieder geöffnet

Zurück in die Kitas

Ab dem  08. Juni 2020 können alle Kinder in NRW in reduziertem Umfang (35, 25 und 15 Stunden pro Woche) wieder zur Kindertagesbetreuung gehen.

Nordrhein-Westfalen setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort. Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.

Familienminister Joachim Stamp: „Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.“
 
Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit, um die notwendige Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:

  • Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
    die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
  • alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
  • Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
  • Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
  • Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.

>> Weitere Infos dazu findest du hier: www.mkffi.nrw/oeffnung-der-kindertagesbetreuung-im-eingeschraenkten-regelbetrieb

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