10. Februar 2021 / Politik

Informationen über die Arbeit des Integrationsrates

Von Elisabeth Eickmeier

Nachdem im Jahr 1980 der erste Ausländerbeirat der Stadt Beckum gewählt wurde – Integrationsarbeit hat in der Stadt Beckum eine lange Tradition – wurde 2009 der Beschluss des Rates der Stadt Beckum zur Bildung eines Integrationsrates getroffen.

Im Jahr 2010 konnte der erste Integrationsrat gewählt werden, 2014 erfolgte die erneute Wahl eines Integrationsrates. Mit der Wahl des Integrationsrates am 13.09.2020 wurde unter Berücksichtigung von § 27 GO NW der 3. Integrationsrat der Stadt Beckum gewählt.

Neben den gewählten sechs Migrantenvertretungen gehören in Beckum auch drei entsandte Ratsmitglieder dem Integrationsrat an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten.

Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewähltes Gremium, erfüllt der Integrationsrat zwei Funktionen:

  1. Er bildet die politische Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen und ist –
  2. zugleich auch das Expertengremium für das Thema Integration in der Stadt Beckum.

Aus der 1. Fortschreibung des Integrationskonzeptes 2012 der Stadt Beckum aus Januar 2018 ergeben sich Handlungsfelder, aus denen sich Aufgaben des Integrationsrates als kommunalpolitisches und parlamentarisches Gremium ergeben können.

Die Bildung eines Integrationsrates ist in § 27 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) geregelt.

Heute Abend tagt der Integrationsrat um 17:30 Uhr in der Antoniusschule in Beckum. Du bist herzlich eingeladen, dich im öffentlichen Teil der Sitzung über verschiedene Themenbereiche zu informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Von Elisabeth Eickmeier

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