28. September 2022 / Politik

Information zu vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen einer möglichen Gas-/Strommangellage

Betriebsausschuss

Am Dienstag, den 27. September 2022, tagte der Betriebsausschuss und thematisierte unter anderem wie für die Städtischen Betriebe Beckum vorbereitende Maßnahmen im Rahmen einer möglichen Gas-/Strommangellage aussehen könnten. 

Im Betriebsausschuss Anfang September hatte der Rat der Stadt Beckum beschlossen umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen für den Fall einer möglichen Gas-/Strommangellage zu treffen. Als planerische Grundlage wurde von einem Szenario im Winter mit einer Gasmangellage mit möglichen Auswirkungen wie beispielsweise begleitenden Stromausfällen mit mindestens bis zu 72 Stunden ausgegangen.

Zur weiteren Erfüllung der technischen Voraussetzungen einer Strom- und Heizungsversorgung für die Städtischen Betriebe Beckum ist Folgendes geplant: 

Einerseits soll es eine Notstromversorgung geben. Die Strom- und Heizungsversorgung ist bei den Städtischen Betriebe Beckum unabhängig von direkten Gaslieferungen. Um die Städtischen Betriebe Beckum und den Kreis Warendorf im Notfall in Gänze einsatzfähig zu halten, ist eine Notstromversorgung mit Anschlussleistung von 200 kVA vorgesehen worden, welche entsprechend der notwendigen Bedarfe des „Alltagsbetriebes" dimensioniert ist. Es ist sichergestellt, dass im Notfall unter „Volllast“ gearbeitet werden könnte. Eine alternative Nutzung der Fotovoltaik-Anlage zur Notstromversorgung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Umbau der Anlage wäre weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll, da zu dem Zeitpunkt des Notstrombedarfs, unter Umständen auch nachts, eine ausreichende Stromproduktion (Wintersonne) nicht vorausgesetzt werden kann.

Somit ist die Versorgung der Städtischen Betriebe Beckum derzeit durch ein Notstromaggregat mit einer Leistung von 200 kVA vorgesehen. Sofern die bauliche Umsetzung einer Notstromversorgung aufgrund der momentanen Marktlage und Lieferzeiten nicht zeitnah erfolgen kann, ist ein Mietaggregat anvisiert worden. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 33.000,00 Euro.

Zudem soll es eine Eigenbedarfstankstelle geben. Die Kraftstoffversorgung u.a. der Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr ist Voraussetzung für die Gefahrenabwehr. Auch Hilfsorganisationen und Fahrzeuge der Städtischen Betriebe sollen mit in die gesicherte Kraftstoffversorgung einbezogen werden. Hierzu soll das Betriebsgelände der Städtischen Betriebe Beckum kurzfristig zur Errichtung einer Eigenbedarfstankstelle genutzt werden. Zur Festlegung der notwendigen Bevorratung wurden die normalen Bedarfe der genannten Fahrzeuge ermittelt. Um eine Notversorgung für den angenommenen Zeitraum von 72 Stunden zu gewährleisten wurde ein Vorhaltevolumen mit 50 000 Litern bemessen. Damit ist sichergestellt, dass bei einem laufenden „alltäglichen“ Verbrauch das Tankvolumen bis auf eine Restmenge für die Notversorgung von circa 30 000 Litern Diesel genutzt werden kann. Das Nachtanken mit einem Lieferzug ist somit noch wirtschaftlich darstellbar.

Die Anschaffungskosten für eine Eigenbedarfstankstelle mit der kürzesten Lieferfrist bei direkter Bestellung in der 46 Kalenderwoche liegen laut vorliegendem Angebot bei rund 100.000 € (Anschaffung eines Krans inklusive). Vorgesehen ist, dieses Vorhaben vollständig über den Haushalt der Stadt Beckum zu finanzieren, unabhängig von der Frage, ob auch eine Finanzierung aus dem Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes erfolgen könnte.

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