Der Hellbach ist offiziell als „Typ 16 – kiesgeprägter Tieflandbach" eingestuft. Eine antragstellende Person aus Beckum hält diese Einstufung für falsch und fordert eine Korrektur. Die Verwaltung wollte den Antrag ablehnen. Im Rat fand er überraschend eine Mehrheit.
Worum es geht
Am 30. April 2026 ging bei der Stadt eine Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW ein. Darin wurde gefordert, eine angeblich auslaufende Einspruchsfrist bei der Bezirksregierung Münster zu nutzen, um die gewässertypologische Einordnung des Hellbachs als „kiesgeprägt" korrigieren zu lassen. Als Argument wurde unter anderem ein Bodengutachten ins Feld geführt, das in den Bohrungen keine nennenswerten kiesigen Anteile gezeigt habe.
Was die Bezirksregierung sagt
Die Verwaltung hatte sich direkt an die Bezirksregierung Münster gewandt. Deren Antwort war eindeutig: Es gibt keine bis Mitte des Jahres auslaufende Einspruchsfrist. Die erste Anhörungsphase zur Fortschreibung des 4. Bewirtschaftungsplans der EU-Wasserrahmenrichtlinie läuft zwar bis zum 15.06.2026, doch weitere Beteiligungsschritte folgen erst ab Dezember 2026 mit Frist bis Juni 2027. Auch fachlich winkte die Bezirksregierung ab: Es gebe aktuell keine Veranlassung, den Fließgewässertyp zu ändern oder durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUV) überprüfen zu lassen. Selbst eine geänderte Typisierung würde die geplante Umgestaltung des Hellbachs nicht beeinflussen.
Die unerwartete Wendung im Rat
Trotzdem entschied sich die Politik anders als die Verwaltung. Markus Schiewe (FWG) fragte, ob eine Änderung der Gewässertypisierung Auswirkungen auf den Erhalt von Fördermitteln haben könne. Bürgermeister Gerdhenrich konnte dazu keine konkrete Antwort geben und verwies auf das Schreiben der Bezirksregierung. Aus seiner Sicht ergäben sich daraus keine Auswirkungen. Doch Schiewe (FWG), Timo Przybylak (FDP) und Nicolas van Kevelaer (CDU) erklärten für ihre Fraktionen, der Anregung folgen und die Typisierung korrigieren lassen zu wollen. Auf die Frage, an welche Stelle sich die Verwaltung denn dann wenden solle, einigte man sich nach kurzer Diskussion auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW.
Geänderter Beschluss mit knappem Ergebnis
Statt der ursprünglichen Empfehlung – Ablehnung – wurde nun beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Fragestellung der Gewässertypisierung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten." Das Ergebnis fiel deutlich knapper aus als sonst üblich: 24 Ja-Stimmen (CDU, FWG, FDP) standen 16 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, Linke) gegenüber. Eine Anregung, die ursprünglich abgelehnt werden sollte, ist damit doch in Bewegung gekommen.





