16. Februar 2021 / Politik

FWG stellt eine Anfrage zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Beckum

Anfrage der FWG-Fraktion an den Bürgermeister

Es folgt eine Anfrage der FWG-Fraktion an den Bürgermeister:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich,

in Ihrer Rede anlässlich der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2021 in den Rat der Stadt Beckum am 9. Februar 2021 ist zu lesen:

„Die zuletzt veröffentlichten Schülerzahlen haben allerdings auch verdeutlicht, dass die Entwicklung unserer Grundschullandschaft nicht abgeschlossen ist. Es werden perspektivisch mehr Schülerinnen und Schüler eingeschult, als in den acht geplanten Zügen Plätze zur Verfügung stehen. Hier gilt es nachzusteuern und Lösungen zu finden. Ein wesentlicher Baustein dabei wird sicherlich der Neubau der Sonnenschule ab dem Jahr 2022 sein.“

Für die FWG-Fraktion hat das Thema Bildung Priorität. Es stellt sich daher aus ihrer Sicht u. a. die Frage, ob und wie die Stadt Beckum als Schulträger ihre Schulentwicklungsplanung fortschreibt und damit den Anforderungen und Erfordernissen der Zukunft anpasst. Des Weiteren sieht sie die Notwendigkeit, das Grundschulkonzept für den Ortsteil Beckum nach zu schärfen. Außerdem braucht es für den beabsichtigten Neubau der Sonnengrundschule belastbare Schülerzahlen, um die konzeptionellen Grundlagenentscheidungen treffen zu können.

Vor diesem Hintergrund darf ich Sie hiermit höflichst bitten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 

  1. Welche konkreten Absichten und Konzepte stecken hinter Ihren Aussagen in der Etatrede?
  2. Wann und wie beabsichtigt die Stadt Beckum ihre Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben?
  3. Ist es richtig, dass die Verwaltung keinen Handlungsbedarf für die Beauftragung eines Fachgutachtens sieht und daher keinen Haushaltsansatz gebildet hat?
  4. Welche Kosten würden ggf. für ein externes Fachgutachten entstehen?

Die FWG-Fraktion behält sich vor, ggf. in den Haushaltsplanberatungen des zuständigen Fachausschusses einen Antrag zu stellen, um Haushaltsmittel für die Erstellung eines externen Fachgutachtens zur Schulentwicklungsplanung in den Haushalt 2021 einzustellen."

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