24. März 2022 / Politik

FWG-Fraktion: Anfrage bzgl. Bebauungsplan Nr. VE 10 Kirchfeld im Ortsteil Vellern

Mitteilung der FWG-Fraktion

Es folgt eine Mitteilung der FWG-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Stadtentwicklung (STEA) hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 den Bebauungsplan Nr. VE 10 "Kirchfeld" beraten und inhaltlich einige Entscheidungen getroffen. In Bezug auf die Anlage 2 zur Vorlage 2022/0070 bittet die FWG-Fraktion hiermit um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Unter 7.13 Immissionsschutz heißt es u. a.: „Für die Entwicklung von Wohnbauflächen an diesem Standort ist eine Betrachtung möglicher Lärm- und Geruchsquellen von wesentlicher Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 1 BauGB hat der Bebauungsplan gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse und eine menschenwürdige Umwelt sicherzustellen. Im Bebauungsplanverfahren ist deshalb eine Abschätzung der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm- und Luftverunreinigungen vorzunehmen. Die unterschiedlichen Belange sind im Planverfahren auszuräumen beziehungsweise abzuwägen. Gegebenenfalls sind darauf abgestimmte immissionsschutzbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. Die maßgeblichen Lärm und Geruchsquellen sind für das Plangebiet in westlicher Richtung ein ansässiges Fahrzeugbau Unternehmen und eine Lackiererei sowie in westlicher und östlicher Richtung aktive Hofstellen mit Tierhaltung. Weitere auf das Plangebiet einwirkende Lärm- und Schadstoffquellen, die zu einer vertiefenden Betrachtung im Rahmen des Verfahrens führen würden, sind nicht ersichtlich.
Schallimmissionen
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung entsprechend Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Umsetzbarkeit der Planung in Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereiches 1 befindlichen Emissionsquellen (Gewerbe) durch ein Immissionsschutz-Gutachten des Büros uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH erstellt (siehe Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Untersuchung der 
Gewerbelärmsituation im Rahmen der Bauleitplanung Nr. VE 10 „Kirchfeld“ in Vellern, uppenkamp und partner Sachverständige für Immissionsschutz, Ahaus, 29.07.2020).

Hinsichtlich der Entfernung, der Ausrichtung und der Betriebszeiten ist lediglich das südwestlich in einer Entfernung von 30 Meter befindliche Betriebsgrundstück eines Fahrzeugbau-Unternehmen für das Plangebiet potentiell schalltechnisch relevant. Schwerpunkt der Firma liegt im Tankfahrzeugbau und umfasst die komplette Produktionskette von der Anlieferung der Materialien bis zur Auslieferung des fertigen Produktes. Die Arbeitszeit beschränkt sich auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr). Die weiter westlich in der Abschirmung des Fahrzeugbau-Unternehmen gelegene Lackiererei stellt keine Vorbelastung für das Plangebiet dar.“

Frage(n): Warum hat die Stadt Beckum mit den betroffenen Unternehmen keine Gespräche geführt, um die auftretenden Konflikte zu erörtern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen? Warum wurden Gesprächsangebote bzw. –anfragen nicht angenommen bzw. beantwortet? Wie ist eine solche Kommunikationsverweigerung mit einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung vereinbar?

2. Anwohner des geplanten Baugebietes „Kirchfeld“ haben in der Sitzung des STEA zum Ausdruck gebracht, dass sie über die bisherigen Planungsfortschritte sehr enttäuscht und frustriert seien, da sie in keiner relevanten Weise, trotz vielfacher und kontinuierlicher Nachfrage in den letzten zwei 
Jahren, von den entsprechenden Fachbereichen der Stadt Beckum eingebunden wurden. Des Weiteren haben sie einige Fragen zum Lärm- und Sichtschutz sowie zur Aufteilung der Baugrundstücke für Ein-und/oder Mehrfamilienhäuser an die Stadtverwaltung gerichtet. 

Frage(n): Warum hat die Stadtverwaltung mit den (drei) betroffenen Anwohnern – Familie Kettlack, Familie Krull und Firma Schrader – keine Gespräche geführt? Warum wird keine Bürgernähe praktiziert, sondern ausschließlich auf ein formaljuristisches Bauleitplanverfahren abgezielt?"

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