28. März 2022 / Politik

FWG-Fraktion: Anfrage bzgl. Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs

Mitteilung der FWG-Fraktion

Es folgt eine Mitteilung der FWG-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

der Ausschuss für Stadtentwicklung (STEA) hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 die Vorentwurfsplanung zur Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs beraten. Mehrheitlich wurde beschlossen, zur Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs die Variante B gemäß Anlage 2 zur Vorlage, mit Steganlage, umzusetzen. In Bezug auf die Vorlage 2022/0033 bittet die FWG-Fraktion hiermit um die Beantwortung folgender Fragen: 

1. „Aufgrund der Bedeutung des Westteichs als wichtiges Gestaltungselement innerhalb des Westparks wurde die Möglichkeit, den Teich bis zur Schaffung einer geeigneten Förderkulisse (zum Beispiel Fortschreibung des Integrierten Handlungs- und Maßnahmen Konzeptes Innenstadt Beckum) provisorisch anderweitig herzurichten (etwa Verfüllung und Raseneinsaat), seitens der Verwaltung als inadäquat bewertet. Ebenso wurde die Option, bei der Teichplanung die Werse funktional einzubeziehen, nicht berücksichtigt, da dem die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie beziehungsweise des Wasserhaushaltsgesetzes entgegenstehen.“ 

Frage(n): Welche detaillierten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bzw. des Wasserhaushaltsgesetzes verhindern eine Teichplanung, in der eine Durchströmung durch die Werse erfolgt? 

2. Welche Kosten sind für welche Maßnahme - seit der Entschlammung am Westteich - bislang entstanden? 

3. Herr Uwe Denkert hat in der Sitzung erläutert, dass die Bezirksregierung die Stadt Beckum bereits 2015 aufgefordert habe, dass ISEK neu zu fassen bzw. fortzuschreiben. Dies habe die Verwaltung für 2023 eingetaktet. Zwischenzeitlich sei es noch gelungen die Maßnahmen Marktplatz und Kirchplatz in die Förderung zu bekommen. Weitere Fördermaßnahmen (Westteich und Westpark) seinen zurzeit nicht möglich. 

Frage(n): Die Ausführungen der Fachbereichsleitung Stadtentwicklung bedeuten faktisch, dass die Stadt Beckum seit 2015 eine Aufgabe hat, der sie sich erst 8 Jahre später, nämlich 2023, stellen will und dadurch aktuell mögliche Förderungen verloren gehen. Wie lautet die Begründung für ein solches Vorgehen? Wann und wo wurde die Politik in dieser Sachfrage (Prioritätensetzung) informiert bzw. einbezogen?

4. Für die Umsetzung der Variante B sind inklusive neuer Möblierung rund 300.000 Euro für die Maßnahmen eingeplant. 

Frage(n): Wie rechtfertigt die Verwaltung die Verausgabung von erheblichen Finanzmitteln, die weder eine qualitätsvolle noch nachhaltige Aufwertung des Westteichs sicherstellen? Wie bewertet die Verwaltung ihr Vorgehen beim Westteich vor dem Hintergrund der Erfordernisse mit Blick auf den Hellbachteich in Neubeckum?"

 

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