31. Januar 2022 / Politik

FWG fragt konkrete Maßnahmen zur Beschilderung von Denkmalen an

Mitteilung der FWG-Fraktion

Es folgt eine Mitteilung der FWG-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 2. Dezember 2020 hat die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Beckum den Antrag: „Alte Landwehr-Gräben von Totholz beseitigen und das Bodendenkmal mit Informationstafeln versehen“ gestellt. Die Stadtverwaltung – Fachbereich Stadtentwicklung – hat mit Datum v. 15.12.2020 wie folgt geantwortet:

„Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2020: Alte Landwehr-Gräben von Totholz beseitigen und das Bodendenkmal mit Informationstafeln versehen

Der Antrag der FWG-Fraktion betrifft Aufgaben der laufenden Verwaltung. Insofern erfolgt keine Befassung in einem städtischen Ausschuss. Der für die städtischen Liegenschaften inklusive der Forste zuständige Fachbereich Stadtentwicklung nimmt im Folgenden dazu Stellung. Grundlage dafür bilden die fachlichen Ausführungen des Eigenbetriebs Städtische Betriebe und der unteren Denkmalbehörde.

Die Stadt Beckum unterhält auf dem gesamten Stadtgebiet Waldflächen, die der Naherholung dienen, sogenannten Erholungswald. Eine Unterhaltung von Flächen als Wirtschaftswald mit der Absicht, einen Gewinn aus der Bewirtschaftung zu erzielen, findet nicht statt. Die Waldgebiete sind durchzogen von Wander-und Radwegen, damit sich die Erholungssuchenden zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Wegen durch das Stadtgebiet bewegen können. Damit das Wegenetz in den Erholungswäldern entsprechend verkehrssicher genutzt werden kann, müssen in den angrenzenden Bereichen die Bäume auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Überprüfungen finden zweimal jährlich und nach zum Beispiel großen Sturmereignissen regelmäßig statt.

In den letzten drei Jahren ist bei den Kontrollen ein untypisches Baumsterben beobachtet worden. Eine Berichterstattung hierzu fand jeweils statt. Die Trockenperioden der letzten drei Jahre und damit einhergehende Dürre haben das Baumsterben und die Ausbreitung von verschiedenen Baumschädlingen begünstigt. Mit Sorge werden dazu die Auswirkungen auf unsere Naherholungswälder beobachtet. So ist zum Beispiel ein großer Anteil des Fichtenbestandes durch den Borkenkäfer befallen und abgestorben. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht mussten im gesamten Stadtgebiet abgestorbene Fichten gefällt werden.

In den Kuppenlagen des Stadtgebietes, insbesondere auf dem Höxberg, sind im letzten Jahr durch die Trockenheit viele Rotbuchen abgestorben und mussten entlang der Wege und Straßen entfernt werden, da die bruchgefährdeten Äste eine Gefahr an den Wegen darstellten.

In den letzten zwei Jahren hat die trockene Witterung zudem die Rußrindenkrankheit beim Bergahorn begünstigt. Die betroffenen Bäume zeigen nach dem ersten Krankheitsbild, den welken Kronenteilen, schnell die typischen Veränderungen an der Rinde. In den Rindenrissen und abgeblätterten Rindenpartien ist dann der namensgebende schwarze Belag von schwarzen Pilzsporen zu erkennen. Das Bauminnere ist zu dem Zeitpunkt schon so geschädigt, dass ein Entfernen an den Straßen und Wegen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht unvermeidlich ist.

Bei den erforderlichen Fällarbeiten werden die betreffenden Bäume mit Hilfe eines Baggers mit Schnittgriffi gefällt und bruchsicher abgelegt. Das noch zu verwertende Holz wird in Holzpoldern gesammelt abgelegt und abtransportiert. Das grobe Zopfholz aus den wegenahen Bereichen wird ebenfalls in Zopfholzbündeln gesammelt und vor Ort gehäckselt.

In den Waldinnenbereichen bleiben die abgestorbenen Bäume stehen, um als stehendes Totholz ein entscheidendes Strukturelement in den Wäldern zu bilden. Es bietet Lebens-raum für Insekten, Pilze und Vögel, speichert Kohlenstoff und Nährstoffe. Durch die Zer-setzung entsteht Humus und erhöht dadurch die Wasserspeicherkapazität des Bodens. Deshalb sollen die abgestorbenen Bäume liegend oder als stehendes Totholz in den öffentlichen Wäldern belassen werden.

Ein Ende des untypischen Bausterbens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Schon in der Holzsaison 2019/ 2020 und auch in der jetzigen Saison müssen nochmals Bereiche unter anderem in der Landwehr bearbeitet werden, um Gefahren für die Nutze-rinnen und Nutzer des Erholungswaldes abzuwehren. Alle erforderlichen Arbeiten wer-den in enger Abstimmung mit dem Revierförster und dem beauftragten zertifizierten Unternehmen durchgeführt. Hierbei wird ein Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass durch die Arbeiten keine Flurschäden entstehen. Insbesondere die schon erkennbaren Auftriebe der Bäume sollen bei den Fällarbeiten geschont werden. Im Bereich der Landwehr gilt diese Vorgabe im Besonderen auch für das Bodendenkmal, welches durch Befahren mit schwerem Gerät Schaden nehmen würde. Auch aus diesem Grund verbleibt der Teil liegendes Totholz, der nicht vom Wege aus mit dem Bagger gegriffen und entfernt werden kann in den Waldflächen. Zudem bieten insbesondere die Reste von Zopfholz einen Schutz gegen unbefugte Nutzung durch Betreten oder Befahren der Waldflächen.

Bei der Landwehr handelt es sich um ein Bodendenkmal, das erhalten, geschützt und gepflegt werden muss. Die Landwehr ist eine historische Wallanlage, die – der Stadt vorgelagert – in einem bewaldeten Bereich angelegt war. Diese Wallanlagen zogen sich um das gesamte Stadtgebiet und sind heute noch mehr oder weniger erkennbar erhalten.

Wie in dem Antrag ausgeführt, diente die Landwehr dem Schutz von Stadtfeldmark, Höfen und Bauerschaften des Kirchspiels Beckum aber auch der Stadt selbst. Üblicherweise waren diese Wallanlagen mit dichten Hecken bepflanzt, was dazu führte, dass weder Mensch noch Tier und aufgrund der topographischen Form auch keine Kriegsmaschinen dieses Bereiche überwinden konnten. Unterbrochen waren sie durch Wege, die jedoch mittels Schlagbäumen verschlossen werden konnten und bei bestimmten Lagen auch bewacht waren.

Es ist davon auszugehen, dass in den Bereichen sicher auch Totholz, hier in Form von abgestorbenen und dann umgefallenen Bäumen lag. Somit ist es dem Denkmal nicht abträglich, wenn Totholz dort vorhanden ist. Eine gewisse Menge Totholz unterstreicht den natürlichen Charakter des Bodendenkmals und es ist aus Sicht der unteren Denkmalbehörde nicht angezeigt, dieses allumfänglich zu entfernen. Gerade die natürliche Belassenheit der Wallanlagen unterstreicht ihren Charakter. Sie waren als Hindernis konzipiert und somit war es auch nicht abträglich, wenn umgefallene Bäume in den Gräben lagen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass nach Fällaktionen die Bäume auf und in dem Denkmal gelagert werden sollten. Diese sollten, wenn nötig, im Umfeld des Bodendenkmals gelagert werden. Weiterhin ist es dem Bodendenkmal sicher abträglich, wenn dieses durch Maschinen befahren wird. Hier ist die Gefahr gegeben, dass Reifen oder Kettenspuren das Bodendenkmal beschädigen.

Weiterhin besteht sicher die Gefahr, dass das Bodendenkmal aufgrund seiner topographischen Ausformung von Mountainbikern als Parcours genutzt wird. Somit ist es hilfreich, wenn nicht alle liegenden Bäume dort entfernt werden und durch Ihre Lage ein befahren des Bodendenkmals verhindern.

Die Bilder dokumentieren aus Sicht der unteren Denkmalbehörde eindeutig, dass der Zustand des Bodendenkmals Landwehr gut ist. Es sind weder übermäßige Totholzablagerungen vorhanden, noch Zerstörungen durch das Befahren durch Maschinen erkennbar.

Holzablagerungen befinden sich nicht im oder auf dem Bodendenkmal sondern maximal in der Nähe. Diese werden jedoch Witterungsabhängig abgefahren.

Eine Aufforstung der gefällten Bäume wird nicht erfolgen. Den aktuellen Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz folgend, nutzt die Stadt Beckum bei der Wiederbewaldung seit Jahren zunächst die Potenziale der natürlichen Verjüngung (siehe Waldzustandsbericht 2020 vom 20. November 2020). In den städtischen Forsten ist mit der Praxis der Naturverjüngung auch an anderen Stellen im Stadtgebiet ein gutes Ergebnis erzielt worden.

Es ist beabsichtigt, die Beschilderung von Bodendenkmalen, zum Beispiel der Landwehr, und anderen wichtigen Landschaftsbereichen oder Denkmalen ganzheitlich zu prüfen und ein entsprechendes Konzept aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch die Finanzierung zu klären.“

Vor diesem Hintergrund bitte ich namens der FWG-Fraktion hiermit um eine Sachstandsmitteilung, was aus der Absichtserklärung: „Es ist beabsichtigt, die Beschilderung von Bodendenkmalen, zum Beispiel der Landwehr, und anderen wichtigen Landschaftsbereichen oder Denkmalen ganzheitlich zu prüfen und ein entsprechendes Konzept aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch die Finanzierung zu klären.“ an konkreten Maßnahmen/Konzept erarbeitet worden ist.

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