16. Juni 2021 / Politik

Fachbereich Stadtentwicklung äußert sich zur Nachnutzung des Autohauses als Veranstaltungshalle

Meldung der Stadt Beckum

Bereits letzte Woche stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage an den Bürgermeister. Angefragt wurde, ob die Räumlichkeiten des Autohauses Teufel, welches bald von der Neubeckumer Straße in die Obere Brede zieht, zukünftig als Veranstaltungsräume genutzt werden können. Alle Einzelheiten zu der Anfrage findest du >> hier.

In einem Schreiben an die Fraktion äußerte sich heute der Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Beckum und schrieb folgendes:

„Das Gebäude wurde durch den Eigentümer veräußert. Nach hiesigen Informationen plant der neue Eigentümer wohl, das Gebäude zu sanieren und dort wieder ein Autohaus zu betreiben.

Unabhängig von dieser Entwicklung wäre aus Sicht der Verwaltung eine Umnutzung zu einer Veranstaltungshalle nicht sinnvoll. Das Gebäude liegt nicht im Gebiet eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist hier Gewerbefläche vorgesehen. Umliegend gibt es jedoch Wohnbebauung und auf der anderen Straßenseite ein Mischgebiet. Circa 75 Prozent der Grundstücksfläche ist ein Altlastenstandort (früher auch Tankstelle). Aufgrund der spezifischen Anforderungen an eine Versammlungsstätte wäre bei einer geplanten Umnutzung ein kompletter Umbau der Gebäude erforderlich, wenn diese überhaupt für so eine Nutzung zu vertretbaren Kosten umzubauen wären. In die Gebäude selbst, der Ausstellungsraum ist aus dem Jahr 1996 und das andere Gebäude noch älter, wurde in den letzten Jahren nicht investiert.

Darüber hinaus läge der Bereich des Autohauses außerhalb heutiger und mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftiger Fördergebiete. Es wäre nicht darstellbar – wenn überhaupt – , dass die Stadt Beckum Veranstaltungsräume ohne Fördermittel errichtet, zumal sie mit den Gebäuden Markt 2 und Bahnhof Neubeckum bereits 2 anspruchsvolle und kostenintensive Hochbauprojekte in den nächsten Jahren entwickeln soll.

Ebenso müsste auch hier bei einem Betrieb zumindest Kostendeckung angestrebt werden. Die Frage von adäquaten Veranstaltungsräumen sollte ihm Zuge der Neuaufstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Beckum (ISEK Beckum) aufgegriffen und dort an die konzeptionellen Überlegungen des bisherigen Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes (IHMK) für die Innenstadt Beckum angeknüpft werden. Die Fortschreibung beziehungsweise Neuauflage des ISEK Beckum ist ab 2023 eingeplant.“

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