8. Juni 2023 / Politik

Bericht über die Planung zur Umsetzung des Rechts auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026

Antrag der SPD-Fraktion vom 16.03.2023

Ein weitere Tagesordnungspunkt des Schul-, Kultur- und Sportausschusses beschäftigte sich mit der Planung zur Umsetzung des Rechts auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026.

Ab da soll schrittweise ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen eingeführt werden. Die SPD-Fraktion hatte in einem Schreiben vom 16.03.2023 einen Bericht über die kurz-, mittel- und langfristige Planung zur Umsetzung dieses Rechts beantragt.

Frau Cornelia Baumann, Fachbereichsleiterin Jugend und Soziales der Stadt Beckum gab an, dass im Dezember letzten Jahres der vom Schul- und Jugendministerium Nordrhein-Westfalen einberufene Expertenbeirat seine Arbeit aufnahm, der aus 14 Fachleuten besteht, der die Landesregierung beraten und bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 begleiten wird. Ein erster Gesetzesentwurf soll laut Angaben des Schulministeriums Ende dieses Jahres vorgelegt werden. In diesem Entwurf sollen auch Fragen zu Standards im Hinblick auf die räumliche und personelle Ausstattung des Ganztagesbereich sowie Fragen zu pädagogischen Standards beantwortet werden.

Wichtig ist zu erwähnen, dass zum kommenden Schuljahr 2023/2024 alle Anträge auf eine Betreuung im offenen Ganztag in den Beckumer Grundschulen positiv beschieden werden konnten, es konnten in den letzten Wochen 75 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen werden. Somit werden 50% der Beckumer Grundschülerinnen und Grundschüler im Rahmen eines OGS-Angebotes betreut, hinzu kommen 300 Plätze in der „Über-Mittag-Betreuung“.

Da nicht absehbar ist, ob oder in welcher Größenordnung der Bedarf an OGS-Plätzen in Zukunft steigen wird, werden sich die Schulleitungen, die OGS-Träger und die Verwaltung nach den kommenden Sommerferien 2023 beraten, wie ein steigender Bedarf im Schuljahr 2024/2025 gedeckt werden könnte. Über die Entwicklung dieser Gespräche wird in den kommenden Sitzungen weiter berichtet werden. Für die Umsetzung eines steigenden Bedarfes stellen sich personelle und räumliche Fragen, wusste Frau Baumann zu berichten. Es sollten für eventuell anstehende Umbauten möglichst keine langen Wege zurückgelegt werden müssen, da zu wenig Personal zur Verfügung steht. Es müssten für eventuelle Umbauen Übergangslösungen gefunden werden, die den Anforderungen entsprechen.

Herr Felix Brinkmann aus der SPD-Fraktion stellte die Frage, ob die Zahlen für die OSG-Plätze, hätte man sich im Vorfeld mit dem Fachbereich Jugend und Soziales ausgetauscht, nicht vorhersehbar gewesen seien, sodass man sich schon eher Gedanken um die Umsetzung der benötigten Räumlichkeiten hätte machen können. Frau Baumann wies darauf hin, dass es immer wieder Schwankungen in den Anmeldungen gab und dass der Überhang an benötigten Plätzen nicht zu prognostizieren war und man diesem Problem nur entgegentreten könne, wenn man an jeder Schule eine Überkapazität schaffen würde.

Sie betonte zudem, dass es keinen Anspruch auf die Schule der Wahl gäbe, man aber immer auf die familiäre Situation Rücksicht nehmen würde.

Text: Stephanie Wellerdiek

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