2. Juni 2021 / Politik

Beckumer Initiatoren fordern weniger Hürden für abgelehnte Asylbewerber

Integrationsrat

Die Flucht in ein fremdes Land, das Erlernen einer neuen Sprache und die Integration in eine bereits bestehende Gesellschaft. Das und noch viel mehr sind Hürden, die Geflüchtete auf sich nehmen, wenn sie nach Deutschland kommen. In Beckum engagieren sich seit der Flüchtlingskrise 2015 viele Bürger*innen, Initiativen und Ehrenamtliche dafür, dass diese sich trotzdem hier willkommen fühlen.

Bei deren Zusammenarbeit mit den Geflüchteten hat sich besonders ein Problem herausgestellt: Abgelehnte Asylbewerber*innen (Geduldete) leben trotz einer guten Integration, eines sicheren Arbeitsplatzes und einem gesicherten Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfen jeden Tag in Unsicherheit und Angst abgeschoben zu werden. Dagegen möchten die Initiator*innen jetzt etwas tun. Brigitte Bublies-Tilker von der Initiative „Willkommen in Beckum“ vom Mütterzentrum Beckum stellte gestern gemeinsam mit Thomas Reikert von den Integrationslotsen der Stadt Beckum und Heinz Jürgen Meyer vom Arbeitskreis Asyl eine Resolution vor, um diese Unsicherheit in Zukunft zu vermeiden.

Sie erleben es immer wieder, dass die Gesetzeslage auch die Arbeitgeber verunsichert, die geduldete Asylbewerber*innen einstellen möchten, aber ihnen die Rechts- und Planungssicherheit für die Zukunft fehlt. Die Gesetze zur Beschäftigungsduldung (§60d) sehen außerdem bekanntermaßen hohe Voraussetzungen vor, die an die Erteilung gebunden sind. Für viele Arbeitswillige kommt diese Erteilung dann schon gar nicht in Frage, da zum Beispiel die Einreise vor dem 01.08.2018 erfolgt sein muss, man mindestens 12 Monate im Besitz einer Duldung sein muss, seit 18 Monaten mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten muss und im letzten Jahr seinen Lebensunterhalt selbst sicherte. Die Gesetzeslage für die Ausbildungsduldung (§60c) sieht dort nicht weniger Voraussetzungen vor. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, bekommt der Antragsteller eine Beschäftigungsduldung für 2,5 Jahre und ist für diese Zeit vor einer Abschiebung geschützt. Sollten nach dieser Zeit immer noch sämtliche Bedingungen erfüllt sein, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine lange Zeit der Ungewissheit für viele Geflüchtete, die in ihrem Heimatland vielleicht auch noch Familie haben. Brigitte Bublies-Tilker, die sich bereits seit Jahren für diese Menschen engagiert bringt es auf den Punkt: „Wenn das meine Kinder wären, würde ich wahnsinnig werden.“ 

Mit der Resolution fordern die Unterzeichner*innen nun, dass Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen erteilt werden und die Vorduldungszeiten abgeschafft werden und die Voraufenthaltszeiten, die derzeit 8 bzw. 6 Jahre betragen, deutlich verkürzt werden. Außerdem sollen die Fristen zur Identitätsklärung wegfallen. Insgesamt sollen die Hürden für motivierte Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen möchten und arbeiten möchten, abgeschafft werden. Der Zugang zu Integrations- und Unterstützungsangeboten soll ebenfalls möglichst einfach gemacht werden.

Im gestrigen Integrationsrat traf die Resolution auf viele positive Stimmen und wurde dort mehrheitlich unterstützt. Nun wird sie an den Rat der Stadt Beckum weitergegeben. Ziel der Verfasser*innen ist es eine Änderung der Gesetzeslage auf Bundesebene zu schaffen und damit möchten sie im Kleinen anfangen.

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