Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 nach einer Unterbrechung über acht Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept und dem Fahrradstraßenkonzept der Stadt Beckum entschieden. Für vier Maßnahmen wurden die im Haushalt 2026 angebrachten Sperrvermerke aufgehoben und damit der Weg für die Umsetzung freigemacht. Drei Maßnahmen werden vorerst aus dem laufenden Haushalt herausgenommen oder zurückgestellt. Die Entscheidungen fielen größtenteils einstimmig.
Hintergrund: Sperrvermerke im Haushalt 2026
Im Februar 2026 hatte der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss beschlossen, sämtliche Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept und dem Fahrradstraßenkonzept mit einem Sperrvermerk zu versehen. Damit waren die eingeplanten Haushaltsmittel blockiert und konnten erst nach einer Entscheidung im zuständigen Fachausschuss freigegeben werden. Am 13. Juni 2026 hatte der Arbeitskreis „Finanzen Beckum" die Maßnahmen vorberaten. Einvernehmlich wurde dabei festgehalten, dass beide Konzepte im Grundsatz nicht in Frage stehen.
Sperrvermerke aufgehoben
Für folgende vier Maßnahmen hat der Ausschuss die Sperrvermerke einstimmig aufgehoben:
Der Schutzstreifen in der Bahnhofstraße (Veloroute Beckum-Neubeckum) soll angelegt werden. Die Markierungsarbeiten im Zuge der Buslinienverlagerung von der Hauptstraße in die Bahnhofstraße sind bereits erfolgt; der Schutzstreifen konnte damals aufgrund des Sperrvermerks nicht gleichzeitig umgesetzt werden. Die erwarteten Kosten belaufen sich auf rund 20.000 Euro. Ob die Maßnahme noch 2026 ohne Förderung umgesetzt wird oder ob ein Förderantrag für 2028 gestellt wird, bleibt offen.
Die Querungshilfe an der Hauptstraße in Neubeckum auf Höhe Auto Weber (Veloroute Beckum-Neubeckum) wird in der mit der Bezirksregierung Münster abgestimmten Ausführung realisiert. Die ursprüngliche Planung mit einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn war von der Straßenverkehrsbehörde der Bezirksregierung nicht akzeptiert worden. Die überarbeitete Planung sieht nun einen baulich herzustellenden Radweg im Grünstreifen vor. Die Kostenschätzung ist dadurch von ursprünglich rund 50.000 Euro auf rund 86.000 Euro gestiegen. Bei einer Förderquote von 75 Prozent trägt die Stadt Beckum einen Eigenanteil von rund 21.500 Euro. Der Fördergeber hat die geänderte Planung signalisiert mitragen zu können.
Die Fahrradabstellanlage an der Hühlstraße wird ebenfalls umgesetzt. Die erwarteten Gesamtkosten liegen bei rund 16.400 Euro, der städtische Eigenanteil bei rund 4.100 Euro. Fördermittel des Landes NRW sind eingeplant.
Für die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Umgestaltung der Hammer Straße wurde der Sperrvermerk ebenfalls aufgehoben. Mit den Planungskosten von rund 20.000 Euro soll zunächst die Machbarkeit geprüft werden. Eine Förderung ist erst auf Basis einer konkreten Planung und bei tatsächlicher Umsetzung möglich.
Auch für die Fahrradstraße Am Volkspark wurde der Sperrvermerk aufgehoben. Die erwarteten Planungskosten betragen rund 5.000 Euro.
Drei Maßnahmen vorerst zurückgestellt
Der Zweirichtungsradweg am Lippweg wurde aus dem laufenden Haushalt herausgenommen. Die Maßnahme soll von der Politik zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingebracht werden. Die Abstimmung fiel nicht einstimmig aus: Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Hintergrund sind unter anderem die erheblichen Baukosten von mindestens 1,7 Millionen Euro zuzüglich Grunderwerbskosten von rund 180.000 Euro, die bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind.
Auch die Fahrradstraße Ostwall wird vorerst aus dem Haushalt herausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut von der Politik eingebracht. Die erwarteten Planungskosten hätten bei rund 6.000 Euro gelegen.
Die Entscheidung zur Umgestaltung der Ahlener Straße im Rahmen der Veloroute Beckum-Ahlen wird zurückgestellt. Der Sperrvermerk bleibt bestehen, bis die Ergebnisse der laufenden Machbarkeitsstudie vorliegen. Diese werden für Herbst 2026 erwartet. Die Studie wird gemeinsam mit dem Kreis Warendorf und der Stadt Ahlen erarbeitet und soll Radverkehrspotenziale sowie eine Vorzugsvariante mit Kosten definieren. Hintergrund der Priorisierung dieser Verbindung gegenüber der Verbindung Beckum-Ennigerloh sind die deutlich stärkeren Pendlerverflechtungen: Zwischen Beckum und Ahlen bestehen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2.780 Ein- und Auspendlerbewegungen.
Grundlage: Zwei beschlossene Konzepte
Das Radverkehrskonzept war am 17. Mai 2022 vom Rat der Stadt Beckum beschlossen worden. Das ergänzende Fahrradstraßenkonzept folgte am 16. September 2025. Beide Konzepte bilden die Grundlage für die Maßnahmenplanung und dienen der Erfüllung der Ziele des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bild: Symbolbild





