Die Stadt Beckum will ihre Rechnungsprüfungsordnung anpassen. Hintergrund sind Änderungen in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die nun auch auf kommunaler Ebene nachvollzogen werden sollen. Die Änderungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 23. April vorgestellt.
Mit der Rechnungsprüfungsordnung wird die Arbeit der örtlichen Rechnungsprüfung geregelt. Sie legt fest, welche Aufgaben die Prüfung übernimmt und auf welcher Grundlage sie arbeitet. Damit ist sie ein zentraler Bestandteil der kommunalen Kontrolle, insbesondere bei finanziellen Abläufen und Verwaltungsprozessen.
Die geplanten Änderungen haben vor allem formale Gründe. In der Gemeindeordnung haben sich in den vergangenen Jahren einzelne Paragrafen geändert oder verschoben. Verweise innerhalb der städtischen Rechnungsprüfungsordnung stimmen deshalb teilweise nicht mehr mit der aktuellen Gesetzeslage überein und sollen nun angepasst werden.
Für die Praxis bedeutet das jedoch keine grundlegenden Veränderungen. Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe der Rechnungsprüfung bleiben unverändert, es geht in erster Linie um eine rechtliche Aktualisierung.
Auch einzelne Begriffe werden angepasst. So soll die bisher verwendete „Vergabeordnung“ künftig als „Dienstanweisung für Vergaben“ bezeichnet werden. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts.
Parallel dazu ist vorgesehen, auch die Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung zu überarbeiten. Sie regelt, wie Prüfungen konkret durchgeführt werden und wie die Arbeit intern organisiert ist. Auch hier sollen die bestehenden Regelungen an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden.
Für den städtischen Haushalt ergeben sich durch die geplanten Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
Text: Lina Mance





