18. Februar 2022 / Politik

Beckum: Mehr als 12 Millionen an Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes bisher ausgezahlt

Mitteilung der SPD-Fraktion

Es folgt eine Mitteilung der SPD-Fraktion:

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis zum Stichtag 25. Januar 2022 sind Wirtschaftshilfen in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro an Unternehmen und Soloselbstständige in Beckum ausgezahlt worden. Das teilt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup mit. Die Mittel sind vom Bund im Rahmen der November- und Dezemberhilfe, der Überbrückungshilfe sowie der Neustarthilfe bereitgestellt worden. 

„Immer noch sind viele Branchen von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, auch in Beckum, schwer getroffen. Gastronomie, Einzelhandel, Soloselbstständige und Kulturschaffende haben nach wie vor mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die Bundesregierung lässt die Betroffenen nicht in Stich. Die laufenden Hilfsprogramme wurden ein weiteres Mal verlängert – zunächst bis Ende März 2022. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung die Wirtschaft finanziell unterstützt, solange das nötig ist“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD in Beckum, Felix Markmeier-Agnesens. 

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis zum 25. Januar 2022 sind in Beckum rund 178 Anträge auf November- und Dezemberhilfe bewilligt und rund 2 Millionen Euro ausgezahlt worden. Im Rahmen der Überbrückungshilfe I, II, III sowie III Plus haben heimische Unternehmen und Soloselbstständige in Beckum rund 10,2 Millionen Euro erhalten. Insgesamt sind bisher 324 Anträge auf Überbrückungshilfe bewilligt worden. Des Weiteren sind 86 Anträge auf Neustarthilfe mit einem Volumen von fast 460.000 Euro positiv beschieden worden. 

Die SPD weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Programme stets an die neuen Entwicklungen anpasst. 

Die Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. 

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. 

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