Der sogenannte „Bauturbo“ ist seit dem 30. Oktober 2025 bundesweit in Kraft. Nun hat sich auch der Ausschuss für Stadtentwicklung am Dienstag, 3. März 2026, mit der Frage beschäftigt, wie die Stadt Beckum mit den neuen Regelungen umgehen will.
Kern der Gesetzesänderung ist unter anderem der neue § 246e Baugesetzbuch (BauGB). Er ermöglicht bis Ende 2030 weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht zugunsten des Wohnungsbaus. Ergänzt wurden außerdem erleichterte Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB sowie Lockerungen im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Absatz 3b BauGB.
Entscheidend ist, dass die Anwendung dieser Regelungen an die ausdrückliche Zustimmung der Kommune nach § 36a BauGB gebunden ist. Ohne diese Zustimmung greift der „Bauturbo“ nicht. Nach Angaben der Verwaltung wurde er in Beckum bislang in sechs bis sieben Fällen nicht empfohlen, in etwa zwei Fällen hingegen befürwortet.
Erst Analyse, dann Leitlinien
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst zurückhaltend mit den neuen Instrumenten umzugehen. Vorrangig soll die Fortschreibung der Wohnbedarfsanalyse abgewartet werden, deren Ergebnisse bis zum Herbst erwartet werden.
In den vergangenen Jahren wurden in Beckum durchschnittlich rund 130 Wohnungen pro Jahr genehmigt. In der Wohnbedarfsanalyse aus dem Jahr 2017 war hingegen ein politisches Leitziel von 70 Wohneinheiten jährlich festgelegt worden. Die Verwaltung sieht daher die Gefahr, dass eine ungesteuerte Anwendung des „Bauturbos“ zu städtebaulichen Fehlentwicklungen führen könnte.
Auf Grundlage der neuen Analyse soll entschieden werden, ob verbindliche städtebauliche Leitlinien beschlossen werden und ob Zuständigkeiten vom Rat auf einen Fachausschuss oder den Bürgermeister übertragen werden.
CDU setzt Frist
Nach längerer Diskussion mit zahlreichen Nachfragen insbesondere aus den Reihen von SPD und Grünen brachte die CDU einen Ergänzungsantrag ein. Demnach soll spätestens bis zum 13. Oktober 2026 über mögliche Leitlinien sowie über eine eventuelle Verlagerung von Zuständigkeiten beraten und entschieden werden.
Zunächst wurde über die Ergänzung abgestimmt. Dabei stimmten 15 Ausschussmitglieder mit Ja, zwei mit Nein, eine Person enthielt sich. Damit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. In der anschließenden Abstimmung über die entsprechend geänderte Beschlussvorlage fiel das Ergebnis identisch aus, sodass auch diese mehrheitlich beschlossen wurde.
Damit steht fest, dass der „Bauturbo“ in Beckum grundsätzlich angewendet wird, jedoch vorerst restriktiv. Bis zu einer möglichen späteren Verlagerung von Zuständigkeiten bleibt der Rat der Stadt Beckum für die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch im jeweiligen Einzelfall zuständig.
Text: Lina Mance





