Im Ausschuss für Stadtentwicklung, der am Dienstag, 22. August, um 17 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Neubeckum, Hauptstraße 52 tagt, stehen der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Auf dem Jakob“ auf der Tagesordnung.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 31.05.2022 wurde das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers vorgestellt, auf dem circa 0,83 Hektar großen Grundstück westlich der Straße „Auf dem Jakob“ und nördlich der Sonnenstraße eine 6-gruppige Kindertagesstätte und ein Wohnquartier mit 4 Mehrfamilienhäusern entsprechend dem ausgewählten Wettbewerbsbeitrag des Investor(inn)enauswahlverfahrens „Auf dem Jakob“ zu errichten.
Zielsetzung ist es, auf dem bisher mit einem Schulgebäude bebauten Grundstück im Sinne der Innenentwicklung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und den benötigten Bedarf an Kindertagesstätten-Plätzen zu sichern.
Unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung ist die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer 2- bis 3-geschossigen Bebauung vorgesehen. Insgesamt sollen 43 Wohneinheiten entstehen, wobei hier in einer Wohneinheit eine Wohngruppe mit 10 Einheiten zugrunde gelegt wird. Die Kubatur der geplanten Gebäude definiert sich durch Staffelgeschosse mit einer maximal 3-geschossigen Gebäudehöhe.
Die Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die verkehrliche Abwicklung auf der Straße „Auf dem Jakob“ und der Sonnenstraße sowie den naheliegenden Knotenpunkten nicht abwägungserheblich beeinträchtigt wird. Seitens der Verwaltung wird weiterhin geprüft, ob Busverkehre gänzlich aus dem Wohngebiet ausgelagert werden können.
Nachdem der ausgewählte Investor seine Bereitschaft zum Erwerb des Grundstückes erklärt hat und die Planung weiter konkretisiert wurde, sollen nunmehr mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der öffentlichen Auslegung die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des ausgewählten Planungskonzeptes geschaffen werden.
Um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten des Entwurfes zu sichern und projektbezogen zu realisieren, wird mit dem Vorhabenträger zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll neben der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.
Text: Elisabeth Eickmeier





