13. Februar 2025 / Politik

Ausschuss berät über Förderung von plusKITAs in Beckum

Fünf Kitas sollen finanzielle Unterstützung erhalten

Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA für das Kindergartenjahr 2025/2026? Das Ziel dieser Förderung ist es, Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien gezielt zu unterstützen und damit Bildungschancen zu verbessern.

Kriterien für die Förderung

Grundlage für die Anerkennung einer Kindertageseinrichtung als plusKITA sind folgende Kriterien:

  • 75 Prozent der Familien in der Einrichtung müssen Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.
  • 25 Prozent der Kinder müssen eine nicht deutsche Erstsprache haben.

Die Einrichtung muss eine Interessenbekundung mit einem pädagogischen Konzept vorlegen.
Basierend auf diesen Vorgaben wurden fünf Kindertageseinrichtungen für die Förderung im kommenden Kindergartenjahr ausgewählt:

  • Städtische Kindertageseinrichtung Die kleinen Strolche
  • Katholische Kindertageseinrichtung Don Bosco
  • Katholische Integrative Tageseinrichtung Marien-Kindergarten
  • Katholische Kindertageseinrichtung St. Martin
  • Katholische Kindertageseinrichtung St. Michael

Jede dieser Einrichtungen soll eine Förderung in Höhe von 43.016,16 Euro aus den für Beckum bereitgestellten 215.080,79 Euro erhalten. Die Gelder stammen aus Landesmitteln und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Zuweisung.

Hintergrund zur Förderung

Das Förderprogramm plusKITA soll Kitas mit besonderem Unterstützungsbedarf langfristig stärken. Die finanzielle Unterstützung wird zunächst für fünf Jahre gewährt, kann jedoch verlängert werden. Seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 wurden bereits fünf Einrichtungen in Beckum als plusKITA gefördert. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine neue Entscheidung erforderlich.

Die Landesmittel sollen gezielt eingesetzt werden, um pädagogische Maßnahmen zur individuellen Förderung der Kinder zu finanzieren. Dazu gehören:

  • Stärkung der sprachlichen Bildung und Förderung
  • Elternarbeit und sozialpädagogische Unterstützung,
  • Vernetzung mit lokalen Bildungs- und Sozialstrukturen,
  • Fachliche Weiterentwicklung und Qualifizierung des Kita-Personals.

Die geförderten Kitas müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch Verwendungsnachweise belegen. Nicht genutzte Mittel müssen zurückerstattet werden.


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Text: ©Lina Mance

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