10. September 2023 / Politik

Aufnahme einer Regelung zur Hundefreilauffläche in die Ordnungsbehördlichen Verordnung

Hundefreilauffläche

Im November 2022 wurde die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Bereich der Straße „Am Kollenbach“ beschlossen. Die 2.100 m² große Fläche soll den Hunden die Möglichkeit geben, sich frei und ohne Zwang der Leine in einem definierten Raum zu bewegen. Zu diesem Zweck wurde die Fläche eingezäunt und baulich als Hundefreilauffläche hergerichtet. Nunmehr ist eine Anpassung der Regelungen zum Umgang mit Tieren in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Stadt Beckum erforderlich. Grundsätzlich gilt bisher im Stadtgebiet, dass auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile Hunde an der Leine zu führen sind. Die ortsrechtliche Regelung wird daher um einen entsprechenden Ausnahmetatbestand erweitert.

 

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