23. November 2022 / Politik

Antrag zur Steigerung der Attraktivität des Aktivparks Phoenix im Ausschuss

Ausschuss für Stadtentwicklung

Im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung wurde über den Antrag der FWG-Fraktion zur Steigerung der Attraktivität des Aktivparks Phoenix durch verschiedene Maßnahmen abgestimmt.

Die FWG-Fraktion beantragt eine Vielzahl an Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Aktivparks Phoenix. Es ist von Beschilderung, Markierungen, Waldbrandgefahr/Grillverbote, Sicherheit und Ordnung, Spielgeräte, Wickelmöglichkeiten, Fußwaschbecken, Lagerungsmöglichkeiten für Mobiliar, Grünpflege und Gestaltung die Rede. 

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aktivpark im Sinne des Berichts weiter zu entwickeln. Zu den Aspekten des Antrags, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

(Wald-)Brandgefahr, Grillverbot bei Hitzewellen

Die Untersagung von Grillverboten in allen städtischen Grünflächen setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus. Allein die Feststellung einer hohen Außentemperatur lässt nicht auf eine starke Waldbrandgefahr schließen, wie man in diesem Jahr zum Beispiel in Süddeutschland wegen regelmäßiger Niederschläge bei sommerlichen Temperaturen festgestellt hat. Daher wird die Abhängigkeit eines Grillverbotes bloß anhand von saisonalen auffälligen Temperaturen – auch wegen fehlender Nachvollziehbarkeit bei der Benutzungsgruppe – kritisch gesehen. Auch in der Sommersaison 2022 ist der Waldbrandgefahrenindex intensiv von Verwaltung und Feuerwehr herangezogen worden. Er erreichte jedoch mehrfach hier nicht eine Gefahrenstufe, die ein Einschreiten erforderlich gemacht hätte.

Präsenz der Ordnungsbehörde

Die Gemeinden nehmen die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Überwachung von öffentlich-rechtlichen Feuerverboten in kommunalen Grünanlagen ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und damit Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Der Bürgermeister der Gemeinde wird als Ordnungsbehörde tätig. Eine im Antrag angesprochene Abstimmung zwischen Verwaltung und Ordnungsbehörde ist somit schon logisch ausgeschlossen. 

Bauliche und gestalterische Weiterentwicklung des Aktivpark Phoenix

Die Verwaltung schlägt vor, die im Antrag angeregten baulichen und gestalterischen Maßnahmen im Rahmen der Weiterentwicklung des Aktivparks Phoenix zu prüfen.

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