23. November 2022 / Politik

Antrag zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Ausschuss für Stadtentwicklung

Im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung wurde über den Antrag zur Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage an beiden Seiten der Autobahn abgestimmt. 

Der Bereich ist südlich Ahlener Straße und Kläranlage und nördlich Holtmarweg beantragt. Die Fläche beträgt 20 Hektar Freiflächenfotovoltaik-Anlagen mit einem voraussichtlichen jährlichen Stromertrag von rund 20 000 Megawattstunden.

Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzugnsplan der Stadt Beckum als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. In der vom Rat der Stadt Beckum am 05.11.2013 im Masterplan „Erneuerbare Energien“ für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaik-Anlagen an beschlossener Kulisse an diesem nicht Ort vorgesehen.

In Beckum gibt es aktuell circa 1 092 Fotovoltaik-Anlagen mit einer Nettonennleistung von insgesamt 16 924,166 Kilowatt-Peak. In Übereinstimmung mit den Zielvorgaben des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die Verwaltung der Auffassung, dass Freiflächenfotovoltaik-Anlagen angesichts der großen Potenziale an und auf Gebäuden im Freiraum nur ausnahmsweise errichtet werden sollten. Die Verwaltung bewertet den angefragten Standort als städtebaulich geeignet. Gegen das Vorhaben bestehen soweit keine grundsätzlichen Bedenken.

Vor dem Hintergrund der begrenzten vorhandenen Planungskapazitäten in der Verwal- tung sollten nur solche Freiflächenfotovoltaik-Vorhaben durchgeführt werden, die aufgrund ihrer Größe besonders hohe jährliche Stromerträge erwarten lassen.

Das Vorhaben wurde im Ausschuss genauer vorgestellt: 

Vorteile der Freiflächenphotovoltaik liegt in der Verbesserung der Bodenstruktur und des Bodenklimas, der Verminderung des Pflanzenschutzes, der Verminderung von Pflanzenschutz und Düngung, der extensiveren Bodenbearbeitung und der Förderung der Biosdiversität/Artenvielfalt. Fazit ist, dass das Projekt zur kommunalen und regionalen Wertschöpfung beitragen kann, einen großen Beitrag zur CO2 neutralen Kommune leistet und die Versorgung von bis zu 5000 Haushalten mit regenerativen Energien ermöglicht. Auch die Beteiligung der Flächeneigentümer*innen ist demnach anzustreben. 

Gewünscht ist die Unterstützung der Verwaltung, des Stadtrats und der Bürgerschaft. 

Dem Antrag zur Schaffung von Planungsrecht von Freiflächenfotovoltaik-Anlagen beidseits der Autobahn 2, südlich Ahlener Straße und Kläranlage/nördlich Holtmarweg wird einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller bei der Erarbeitung erforderlicher Grundlagen und Pläne zu begleiten sowie flankierende vertragliche Regelungen vorzubereiten. Vor Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob das Vorhaben gegebenenfalls noch um weitere angrenzenden Flächen von anderen Eigentümerinnen und Eigentümern erweitert werden kann und die Anlieger müssen befragt werden.

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