19. April 2025 / Politik

Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Nichteinführung der Bezahlkarte für Asylbewerber

Anwendung der Opt-Out-Regelung

Antrag auf Nichteinführung der Bezahlkarte für Asylbewerber durch die sog. Opt-Out- Regelung von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und SPD-Fraktion im Rat der Stadt Beckum:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich,

Am 7. Januar 2025 trat die Verordnung zur Einführung der Bezahlkarte in NRW in Kraft. Diese Bezahlkarte wird nun als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – im Land wie in den Kommunen – angesehen. 

Allerdings haben schon einige Kommunen zuvor deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung verfügen und daran festhalten wollen. Daher sieht die Verordnung eine sog. Opt-Out-Regelung vor, von der auch die Stadt Beckum Gebrauch machen kann. Denn Beckum ist seit Jahren sehr erfolgreich mit der Vorgehensweise, dass kommunal zugewiesene Asylbewerber*innen in der Regel über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten.

Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD beantragen die Nichteinführung der Bezahlkarte für Geflüchtete unter Anwendung der Opt-Out-Regelung aus der Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW.

Begründung:

Wir sehen keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Vielmehr fordern wir die Nutzung der Opt-Out-Regelung, die der Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetzes AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) vor zu ziehen ist. Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht nicht nur in Beckum, sondern aus unterschiedlichen Gründen bundesweit in der Kritik:

  • NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen.
  • Die Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte sieht zum Beispiel eine einheitliche monatliche 50 € - Bargeldobergrenze für Erwachsene vor, welche die Autonomie und Freiheit der Geflüchteten – vielleicht unzulässig (es laufen Gerichtsentscheide) – begrenzen würde.
  • Viele Städte und Gemeinden (Düsseldorf, Münster. u.a.) auch im Kreis Warendorf (z.B. Telgte, Wadersloh, Sendenhorst, Ennigerloh) haben die Einführung der Bezahlkarte unter Nutzung der OPT out- Regel angelehnt. Kommunale Verwaltungen sehen keine Verwaltungsvereinfachung, sondern erwarten eher Mehrarbeit und höhere Aufwendungen. So würde die Einführung der Karte den bürokratischen Aufwand und somit auch die allgemeinen Kosten in die Höhe treiben.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüsse, sofern erforderlich, vorzubereiten.

  • Die bisherige Praxis der Leistungserbringung für kommunal untergebrachte Geflüchtete soll beibehalten werden. Die Geflüchteten sollen weiterhin so schnell wie möglich über ein Konto verfügen, das sie mit den üblichen Karten nutzen und auf das Transferleistungen problemlos überwiesen werden können.
  • Sollten in Beckum tatsächlich Geflüchtete leben, die keinen Anspruch oder faktischen Zugang zu einem Bankkonto haben, können diese als Ausnahme die geplante Bezahlkarte bekommen. Der Rat fordert von der Landesregierung, dass eine solche Bezahlkarte die Nutzer*innen nicht diskriminiert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Nadhira de Silva, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen                                                                                   

gez. Peter Dennin, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen 

gez. Felix Markmeier-Agnesens, Fraktionsvorsitzender SPD                           

gez. Peter Tripmaker, Fraktionsvorsitzender SPD"                                

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