Die Schulentwicklung in Beckum ist die wichtigste Zukunftsaufgabe unserer Stadt. Sie bildet die Grundlage für gute Bildung, Chancengerechtigkeit und langfristige Standortqualität. Moderne Schulstandorte entstehen dort, wo pädagogische Anforderungen, zeitgemäße bauliche Konzepte und eine verlässliche finanzielle Grundlage sinnvoll zusammengeführt werden. Die Weiterentwicklung der Beckumer Schulen ist daher unstrittiges gemeinsames Ziel aller Beteiligten.
Die hierzu bereits beschlossenen Machbarkeitsstudien leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag. Sie zeigen konkrete Entwicklungsoptionen auf und schaffen eine fundierte fachliche Grundlage für die weiteren politischen Entscheidungen.
Der vorliegende Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, Entwicklungen auszubremsen oder Vorhaben aufzuhalten. Er versteht sich vielmehr als Beitrag zu einer sorgfältigen Vorbereitung der nächsten Umsetzungsschritte, damit die Schulentwicklung in Beckum zielgerichtet, verantwortungsvoll und mit langfristiger Perspektive weitergeführt werden kann.
Gerade weil es sich um Investitionen mit langfristiger Wirkung und erheblichem finanziellem Volumen handelt, sehen wir es als unsere gemeinsame Verantwortung an, die nächsten Schritte mit besonderer Sorgfalt, Transparenz sowie mit Blick auf Prioritäten und Reihenfolgen zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund beantragen die Fraktionen von CDU, FWG und FDP:
1. Einbringung in den Arbeitskreis „Finanzkompass für Beckum“
Die weiteren Schritte zur Umsetzung der vorliegenden Machbarkeitsstudien zur Schulentwicklung (Investitionsnummern 00160200, 00160300 und 00160400) werden in den beantragten Arbeitskreis „Finanzkompass für Beckum“ eingebracht und dort mit Blick auf Priorisierung, zeitliche Abfolge und finanzielle Rahmenbedingungen inhaltlich nochmals beraten.
2. Zielsetzung der Beratung: Gestaltungsspielräume sichern und Prioritäten festlegen
Im Arbeitskreis sollen die Machbarkeitsstudien insbesondere mit Blick auf
- finanzielle Auswirkungen (Investitionsvolumen, Folgekosten, Betriebskosten, Risiken),
- bauliche und organisatorische Varianten (Ausbaustufen, Bauabschnitte, Interimslösungen, Raumplanung und -konzepte, Zeitpläne),
- Fördermöglichkeiten sowie
- Priorisierung und Umsetzungsreihenfolge
strukturiert bewertet werden.
Ziel ist es, einen politisch gestaltbaren und finanziell tragfähigen Umsetzungskorridor aufzuzeigen und eine nachvollziehbare Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu schaffen.
3. Sicherung von Entscheidungsspielräumen bis zur Beratung
Bis zum Abschluss der Beratung im Arbeitskreis werden Entscheidungen mit dauerhaft bindender Wirkung bewusst noch nicht getroffen. Dazu zählen insbesondere Festlegungen auf konkrete Umsetzungsvarianten, die Auslösung von Ausschreibungen mit bindender Wirkung sowie Beauftragungen oder Vertragsabschlüsse, die einzelne Varianten faktisch vorwegnehmen könnten.
Die laufende Schulentwicklungsarbeit sowie die notwendige fachliche Vorbereitung innerhalb der Verwaltung bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.
4. Haushaltsrechtliche Umsetzung (HH 2026 / Verpflichtungsermächtigungen)
Der Ansatz im Haushaltsplan 2026 sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre bei den genannten Investitionsnummern sind vorläufig entsprechend anzupassen, soweit diese Mittelansätze bzw. Ermächtigungen bereits verbindliche Festlegungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Varianten vorwegnehmen würden.
Unberührt bleiben die Maßnahmen, die unter den oben genannten Investitionsnummern bereits ausgeschrieben sind oder sich in konkreter Umsetzung befinden. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine Übersicht zu erstellen und diese im kommenden Haupt, Finanz- und Digitalausschuss vorzustellen, um eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen.
Nach Abschluss der Beratung im Arbeitskreis sind die Ansätze auf Grundlage der dort erarbeiteten Priorisierung und des empfohlenen Vorgehens neu zu bemessen und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Die beschlossenen Machbarkeitsstudien zur Schulentwicklung bilden die Grundlage für weitreichende Investitionsentscheidungen. Zur Vorbereitung der nächsten Umsetzungsschritte ist es erforderlich, finanzielle Auswirkungen, zeitliche Abfolgen und Prioritäten strukturiert zu bewerten.
Der Arbeitskreis „Finanzkompass für Beckum“ bietet hierfür den geeigneten Rahmen. Die Sicherung von Entscheidungsspielräumen bis zum Abschluss dieser Beratung stellt sicher, dass politische Entscheidungen auf einer belastbaren Grundlage getroffen werden können.





