15. Februar 2026 / Politik

Antrag der CDU, FWG und FDP auf Einsparungen im Haushalt

Finanzielle Herausforderungen

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2026 stellt die Stadt Beckum vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sehen wir es als unsere gemeinsame Verantwortung, Prioritäten klar zu setzen, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und Spielräume für eine zukunftsfähige Entwicklung zu erhalten. 

Vor diesem Hintergrund beantragen die Fraktionen von CDU, FWG und FDP folgende Anpassungen zum Haushaltsplanentwurf 2026:

Die Schul- und Bildungspauschale (Produktkonto 160101.681111) in Höhe von 1.443.550 Euro ist für die mittelfristige Finanzplanung aus dem Finanzplan in den Ergebnisplan zu transferieren.

Bei der Landeszuweisung Schul- und Bildungspauschale besteht die Möglichkeit aus dem Finanzplan in den Ergebnisplan zu transferieren. Ziel ist es, den angespannten Ergebnishaushalt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage im Jahr 2026 und für die Folgejahre zu entlasten. 

Streichung der Maßnahme „Abriss Eichendorffschule“ aus dem Haushaltsplanentwurf

Die Maßnahme (Produktkonto 011305.524117 - Abriss von Gebäuden in Höhe von 500.000 €), bezogen auf die ehemalige Eichendorffschule, ist im Haushaltsplanentwurf 2026 aufgrund der fehlenden Nachnutzungsperspektive zu streichen.

Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und darzustellen, ob ein Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor mit anschließender eigenverantwortlicher Umsetzung des Abrisses im Zuge einer Wohnbauentwicklung wirtschaftlich sinnvoller ist. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt Planungsrecht zu schaffen.

Priorisierung von Investitionsmaßnahmen im Bereich Radverkehr

Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es aus politischer Verantwortung heraus erforderlich, die in den vergangenen Jahren entwickelten Konzepte und Maßnahmen erneut zu priorisieren und in ihrer finanziellen Tragfähigkeit zu überprüfen. Dies dient nicht der grundsätzlichen Infragestellung bestehender Planungen, sondern der Sicherstellung einer realistischen, verantwortbaren und dauerhaft finanzierbaren Investitionsstrategie.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, einzelne Maßnahmen nochmals politisch einzuordnen und hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung, Ausgestaltung und Priorität neu zu bewerten. Dies schließt ausdrücklich auch Maßnahmen ein, die Bestandteil übergeordneter Konzepte sind oder für die bereits vorbereitende Schritte erfolgt sind, sofern hierfür bislang kein gesonderter politischer Einzelbeschluss zur Umsetzung gefasst wurde.

In diesem Zusammenhang soll folgende Investitionsmaßnahme im Haushaltsplan 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre nicht berücksichtigt werden: 
Neubau Radweg Neubeckumer Straße (Invest.-Nr. 1099)

Die hierfür vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sind nicht weiter vorzusehen.

Darüber hinaus soll über die Maßnahmen des Radverkehrskonzepts in der neu eingerichteten „Arbeitsgruppe Finanzkompass“ beraten werden. 

Das Fahrradstraßenkonzept soll insgesamt in eine erneute politische Bewertung überführt werden, um Zielsetzung, Umfang, zeitliche Abfolge und finanzielle Auswirkungen vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nochmals grundlegend zu prüfen. Bis zum Abschluss dieser Bewertung sind die vorgesehenen Maßnahmen mit einem Sperrvermerk zu versehen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen und förderrechtlichen Auswirkungen der vorgenannten Punkte darzustellen und den zuständigen Gremien transparent zu erläutern.

Optimierung von Mietaufwendungen durch Homeoffice- und Raumkonzept

Die Verwaltung wird beauftragt, ein zukunftsgerichtetes Homeoffice- und Raumkonzept umzusetzen. Ziel ist es, den Flächenbedarf der Stadtverwaltung kritisch zu überprüfen und zu reduzieren. Aus Sicht der Antragsteller ist davon auszugehen, dass dies auch vor dem Hintergrund der bereits vorgesehenen Anschaffung moderner Verwaltungshardware (vgl. S. 178; 220.000 Euro) realistisch umsetzbar ist.

Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere die Kosten derzeit angemieteten Räumlichkeiten an der Weststraße 41–43 sowie an der Elisabethstraße 2 (Mietaufwendungen im Produktkonto 010601.542207 in Höhe von 78.000 Euro) schrittweise reduziert und perspektivisch vollständig aufgegeben werden. Entsprechende Einsparungen sollen spätestens bis zum vierten Quartal 2026 erzielt werden.

Im Haushaltsplanentwurf 2026 sind für die Beschaffung von Verwaltungshardware im Rahmen der Gerätestrategie Mittel in Höhe von 4 220.000 Euro vorgesehen. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf Arbeitsorganisation, Flächenbedarf und Kosten sind den zuständigen Gremien transparent darzustellen.

Prüfung städtischer Lagermöglichkeiten

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob städtische Lagermöglichkeiten (Produktkonto 010601.542207) genutzt oder geschaffen werden können, um den im Haushalt vorgesehenen Ansatz für externe Lagermöglichkeiten in Höhe von 33.400 Euro zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere derzeit ungenutzte oder leerstehende städtische Räume oder Gebäude auf ihre Eignung als Lagerflächen überprüft werden, beispielsweise in die noch freien Kapazitäten an der ehemaligen Feuerwache in Neubeckum.

Globaler Minderaufwand im Haushaltsjahr 2026

Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Prozent des Gesamtaufwands zu veranschlagen.

Mit der Einrichtung des Arbeitskreises „Finanzkompass für Beckum“ hat der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss bewusst ein Instrument beschlossen, um die Haushaltslage der Stadt strukturiert zu analysieren, Prioritäten neu zu ordnen und mittel- bis langfristig tragfähige Steuerungsimpulse zu entwickeln. Dieser Prozess ist notwendig und richtig, entfaltet seine Wirkung jedoch naturgemäß nicht unmittelbar, sondern schrittweise.

Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich daraus eine besondere Situation: Die finanziellen Belastungen wirken bereits voll, während die Ergebnisse und Steuerungsempfehlungen des Finanzkompasses erst im weiteren Verlauf konkret wirksam werden können. Um diese zeitliche Lücke verantwortungsvoll zu überbrücken und die Handlungsfähigkeit des Haushalts zu sichern, ist es erforderlich, ergänzend kurzfristig wirksame Entlastungsinstrumente einzusetzen.

Der globale Minderaufwand in Höhe von 1 Prozent des Gesamtaufwands stellt für das Jahr 2026 ein maßvolles und geeignetes Instrument dar. Er ermöglicht eine unmittelbare haushalterische Entlastung, ohne politische Schwerpunktentscheidungen vorwegzunehmen oder pauschale Leistungskürzungen festzuschreiben. Einsparpotenziale können dezentral und sachgerecht identifiziert werden, während parallel die Arbeit des Finanzkompasses weitergeführt und vertieft wird.

Streichung der Investitionsmaßnahme „Sanierung Kantine“ im Haushaltsjahr 2026 und Kostenbegrenzung

Die Investitionsmaßnahme „Sanierung Kantine“ im Rathaus (Produktkonto 011305.524100) mit einem Ansatz von 78.000 Euro für die bauliche Sanierung des Aufenthaltsraums sowie 50.000 Euro für die Ausstattung wird für das Haushaltsjahr 2026 gestrichen. Eine Umsetzung ist erst nach Abschluss der Maßnahme „Dach Winkelbau Rathaus“ (Invest.-Nr. 00050042) sinnvoll. Eine Umsetzung der Maßnahme soll daher erst im Haushaltsjahr 2027 erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtkosten der Maßnahme im Jahr 2027 zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation wird der bislang vorgesehene Kostenansatz von 128.000 Euro als nicht verhältnismäßig angesehen.

Streichung der Investition „Fahrradständer Nordwall 2“ und Kostensenkung „Fahrradständer Alleestraße“

Die im Haushaltsplan vorgesehene Investition für Fahrradständer am Standort Nordwall 2 in Höhe von 30.000 Euro wird gestrichen.

Angesichts der aktuellen finanziellen Situation der Stadt ist die vorgesehene Investition in Höhe von 30.000 Euro für Fahrradständer am Standort Nordwall 2 nicht nachvollziehbar. In dem betreffenden Gebäude sind insgesamt zehn städtische Mitarbeiter beschäftigt.

Selbst bei einer wohlwollenden Annahme, dass regelmäßig sechs Mitarbeiter mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, würden rechnerisch Kosten von rund 6 5.000 Euro pro Mitarbeiter für einen Fahrradstellplatz entstehen. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis erscheint uns vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage nicht angemessen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, auf diese Investition zu verzichten und die Mittel anderweitig beziehungsweise prioritär einzusetzen.

Weitergehend bitten wir, den Kostenansatz für die vorgesehenen Fahrradstellplätze an der Alleestraße im Haushaltsplanentwurf 2026 in Höhe von 15.000 Euro auf 7.500 Euro zu reduzieren.

 

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