29. Juni 2021 / Politik

Anteilige Übernahme des Trägeranteiles der Evangelischen Kirchengemeinde Neubeckum

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien

Die Evangelische Kirchengemeinde Neubeckum unterhält seit vielen Jahren die Kindertageseinrichtung Arche Noah in der Herderstraße 8 im Stadtteil Neubeckum. Diese wird seit jeher mit zwei altersgemischten Gruppen geführt. Darüber hinaus wurde im November 2014 eine 3. Gruppe für Kinder ab 3 Jahren in geeigneten Räumen des an das Freigelände der Kindertageseinrichtung angrenzenden Gemeindezentrums eingerichtet.

Der Trägeranteil für diese 3. Gruppe wird als vertraglicher Zuschuss in voller Höhe übernommen. Aufgrund der prekären finanziellen Situation der Kirchengemeinde und zur Erhaltung der Trägervielfalt übernimmt die Stadt den hälftigen Trägeranteil für die zwei altersgemischten Gruppen bis zu einer Neuregelung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024.

In Gesprächen mit der Verwaltung hat die Kirchengemeinde deutlich gemacht, dass sich die finanzielle Situation zukünftig eher verschlechtern wird. Die Verwaltung steht weiter mit der Kirchengemeinde in Verhandlungen für eine dauerhafte Lösung. Diese Verhandlungen sollen bis zum Kindergartenjahr 2023/2024 abgeschlossen sein. Es wird daher vorgeschlagen, die jetzige Förderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 fortzuschreiben.

Übernommen wird der Trägeranteil an der Grundpauschale für jedes Kind. Kinder mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe erhalten eine erhöhte Kindpauschale. Die Differenz des Trägeranteils zwischen Grundpauschale und erhöhter Pauschale ist in der Basisleistung 1 gemäß Anlage B.4.1. zum Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe nach § 131 SGB IX enthalten.

Die Basisleistung wird vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe direkt an den Träger gezahlt. Die Plätze in der Kindertageseinrichtung Arche Noah sind zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung erforderlich.

Sollte die evangelische Kirchengemeinde den Betrieb der Kindertageseinrichtung einstellen, wäre diese von einem anderen freien Träger oder letztlich von der Stadt Beckum zu übernehmen. Wenn eine weitere Nutzung des Gebäudes der Kindertageseinrichtung für Kindertagesbetreuung nicht möglich wäre, müssten Ersatzplätze in ausreichender Zahl an anderer Stelle neu geschaffen werden. Beide Lösungen würden zu Mehraufwendungen führen, die höher sind als die hälftige Übernahme des bisherigen Trägeranteils.

Die Beträge sind im Produktkonto 060701.531809/731809 – Vorübergehender Zuschuss an Kindergärten – im Haushaltsplan 2021 enthalten.

Eine Entscheidung zu dem Thema wird am 30.6.2021 um 17 Uhr im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien getroffen.

Von Elisabeth Eickmeier

Meistgelesene Artikel

Weitere Artikel derselben Kategorie