4. Januar 2021 / Politik

Anfrage zur geplanten Betriebsverlagerung der GRE Ersatzbrennstoffe

Mitteilung des Bündnis 90 die Grünen

Es folgt eine Mitteilung des Bündnis 90 die Grünen:

Anfrage zur geplanten Betriebsverlagerung der GRE Ersatzbrennstoffe GmbH & Co. KG auf das Gelände der Phoenix Zementwerke Krogbeumker Holding GmbH & Co. KG

"Sehr geehrter Herr Gerdhenrich, 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hinsichtlich des geplanten Bauvorhabens um die Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Ist es richtig, dass es sich bei den in der Presse beschriebenen 15-17 Anfahrten letztendlich um 30-34 Fahrten täglich handelt, da auch die Rückfahrten einzurechnen sind, und sind die Fahrten zu den weiteren Zementwerken eingerechnet? Wie viele Fahren sind dann insgesamt und über welche Straßen geplant?
  2. Wie viele Tonnen Produktionsabfälle müssen angeliefert werden, um 50.000 Tonnen ESB zu produzieren?
  3. Wie viele Tonnen ESB sollen am neuen Standort jährlich produziert werden, wie viele Mitarbeiter*innen werden hierzu benötigt und auf welche Berufsgruppen teilen sich die Arbeitsplätze auf?
  4. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass die Produktionskapazitäten zur Versorgung weiterer Verbrennungsstandorte mit Ersatzbrennstoffen künftig ausgeweitet werden und sich die Zahl der LKW-Fahrten somit  erhöht?
  5. Wie oft ist es in der bisherigen Betriebszeit auf dem Gelände in Ennigerloh zu Bränden, Schwelbränden o.ä. Problemen gekommen, sodass die Feuerwehr eingreifen musste?
  6. Wie lange haben ggf. die Löscharbeiten gedauert und welche Gefahren bestanden während der Branddauer für die Bevölkerung hinsichtlich der Entstehung giftiger Rauchgase?
  7. Ist die Feuerwehr der Stadt Beckum aufgrund ihres relativ weit entfernten Standortes stets in der Lage, die Bevölkerung der Stadt Beckum vor den Gefahren außer Kontrolle geratener Brände auf dem Gelände zu schützen, oder ist hierfür eine Werksfeuerwehr vorzusehen?
  8. Wie wird gewährleistet, dass es sich bei den Anlieferungen ausschließlich um „nicht überwachungsbedürftigen Müll“ handelt bzw. zu welchem Zeitpunkt in der Produktionskette werden überhaupt Kontrollen durchgeführt und von wem?
  9. Wie kann ausgeschlossen werden, dass das Sortiment des angelieferten Produktionsabfalls wie im Stadtentwicklungsausschuss am 10.12.2020 vorgestellt für die Anlage künftig nicht auf andere Stoffe (Industrieabfälle wie Farbreste usw.) erweitert wird?
  10. Sind die vorgestellte Versorgung des Verwaltungsgebäudes mit Wärmenergie aus der eigenen Produktionsanlage sowie die Ausstattung mit einer PV-Anlage nur geplant oder werden diese Vorhaben auch verbindlich umgesetzt?
  11. Worauf stützt die Verwaltung der Stadt Beckum ihre Auffassung, dass die geplante Anlage im Innenbereich gemäß § 34 BauGB statt im unbeplanten Außenreich liegt und somit unzulässig wäre? Dieser Umstand könnte eine Klageanfälligkeit nach sich ziehen, da das Vorhaben nach unserer Einschätzung § 35 BauGB zuzuordnen ist."

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