Die Altlomnitzer Straße wird dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt und soll somit förmlich als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Öffentliche Straßen sind laut Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind bzw. dienen.
Welche Flächen der Altnomnitzer Straße das betrifft, kannst du dir im Lageplan in den Bildern anschauen. Diese sind in gelb gekennzeichnet.