Am Sonntag, den 14. Mai findet in Nordrhein-Westfalen die Wahl des neuen Landtags statt.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 23. April ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 28. April im Bürgerbüro der Stadt Beckum melden, um zu klären, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist.
Wer nicht im Wahllokal wählen kann, sollte rechtzeitig eine Briefwahl beantragen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Briefwahlantrag, der ausgefüllt und an die Stadtverwaltung gesendet werden kann. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist zudem ein personifizierter QR-Code aufgedruckt. Dieser erleichtert es, die Briefwahl online zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort auch unter www.beckum.de/wahlen angefordert werden. In allen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.
Ab dem 19. April können die Wahlberechtigten auch direkt per Briefwahl in den Bürgerbüros Beckum und Neubeckum während der üblichen Öffnungszeiten wählen. Hierzu müssen entweder die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis vorgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen die Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum unter 02521 29-481.