17. März 2017 / Allgemeines

Jurist spricht über unwirksame Patientenverfügungen am 21.3.

Vortragsveranstaltung im St. Elisabeth-Hospital Beckum

Beckum. Am Dienstag, 21. März 2017, findet um 17 Uhr, im St. Elisabeth-Hospital Beckum, Elisabethstraße 10, im Veranstaltungssaal, im 7. Obergeschoss, für alle Interessierten ein kostenloser Vortrag zum Thema „Unwirksame Patientenverfügungen und die Auswirkungen des BGH-Urteils“ statt.

 


Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, wird insbesondere unter Berücksichtigung der gerade veröffentlichten BGH-Entscheidung erläutern, welche Änderungen sich für die Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ergeben.

 


Die Entscheidung des BGH vom Juli 2016 zur Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten hat für große Unsicherheit gesorgt. „In der Tat muss man dem BGH vorwerfen, dass er die Dinge unnötig kompliziert gestaltet und rechtliche Vorgaben formuliert, deren Einhaltung jetzt im Einzelfall überprüft werden müssen“, so Gockel.

Die Verfügung, die der Entscheidung des BGH zugrunde lag, war in seinen Augen so ungenau, dass das Gericht sogar davon ausging, dass letztlich überhaupt keine bindende Patientenverfügung vorlag. Der Betroffene hatte sich schriftlich dahingehend festgelegt, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen. Das, so der BGH, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Hier wird von dem Betroffenen erwartet, dass er konkrete Entscheidungen über die Einwilligung oder die Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen trifft. Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen.

Was also muss nach diesem Urteil zwingend in einer Patientenverfügung stehen? Dazu werden an diesem Abend konkrete Hinweise erteilt.

 


Auch die Vorsorgevollmacht ist vom BGH kritisch daraufhin überprüft worden, ob sie den Vorgaben des Gesetzes entspricht. Hier werden neue Anforderungen an den Vollmachttext gestellt, der hinreichend klar umschreiben muss, welche Kompetenzen der Bevollmächtigte tatsächlich hat. Auch dazu wird es im Rahmen des Vortrags weitere Erklärungen geben.

 

Der Eintritt ist frei und eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

 


Bild: Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel

 

Quelle

 

 

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