18. Februar 2017 / Allgemeines

Eintragung zu G9 am Sonntag

Für Eintragung zu G9 hat Bürgerbüro Beckum auch am Sonntag geöffnet

Für Eintragung zu G9 hat Bürgerbüro Beckum auch am Sonntag geöffnet

Sonntag, den 19. Februar hat das Bürgerbüro Beckum für die Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
Da die Möglichkeit zur Eintragung an einem Wochentag auch bis 18 Uhr bestehen muss, hat das Bürgerbüro zusätzlich am Dienstag, 21. Februar bis 18 Uhr geöffnet.

 

Allgemeines:

Für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung; G9 jetzt!” liegen seit dem 2. Februar und noch bis zum 7. Juni bei der Stadt Beckum Listen aus. Auch freie Unterschriftensammlungen dürfen durchgeführt  werden. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen kürzlich amtlich zugelassen.  Ziel des Volksbegehrens ist, dass an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – abgelegt wird.

Neben der freien Sammlung von Unterschriften, die durch die Initiatoren des Volksbegehrens durchgeführt wird, liegen in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni im Bürgerbüro der Stadt Beckum (Raum 21) Listen dafür aus. Voraussetzung für die Unterschrift ist die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende der Auslegungsfrist am 7. Juni.

Mit dem Stichtag 22. Januar wurde ein Wählerverzeichnis erstellt, in dem alle Personen stehen, die zum Eintrag berechtigt sind. Im Gegensatz zu Wahlen werden hier jedoch keine Benachrichtigungskarten verschickt.

Öffnungszeiten
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies vom 2. Februar bis zum 7. Juni während der Öffnungszeiten des Beckumer Bürgerbüros sowie zusätzlich an 4 Sonntagen (19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai, jeweils in der Zeit von 10 bis 14 Uhr) tun. Nach Vorlage eines Ausweisdokumentes wird geprüft, ob die Person im Wählerverzeichnis aufgeführt und wahlberechtigt ist. Dann kann der Eintrag in die Liste persönlich und handschriftlich erfolgen. Mit der abschließenden Unterschrift wird das Volksbegehren unterstützt.

Eintragungsschein
Alternativ besteht die Möglichkeit einen Eintragungsschein zu beantragen. Eintragungsscheine können von den Wahlberechtigten persönlich, schriftlich, per E-Mail an buergerbuero@beckum.de oder online bis zum 31. Mai beantragt werden. Die beantragten Eintragungsscheine müssen spätestens am 7. Juni ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerbüro vorliegen.

Weitere Einzelheiten können Sie auch dem Amtsblatt 2017/Nr. 4 der Stadt Beckum entnehmen.

 

Quelle

 

 

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