26. Januar 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Zweiter Standort der Neuen Grundschule Mitte an der ehemaligen Eichendorffschule denkbar

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung:

In 2018 erfolgte vor dem Hintergrund der seinerzeit vorliegenden Schülerzahlen sowie vor dem Hintergrund der Schließung der Grundschule Eichendorffschule die Festlegung der Zügigkeiten der einzelnen Beckumer und Neubeckumer Grundschulen. Dabei war die Bezirksregierung zu beteiligen, die die Zügigkeiten genehmigen muss.

Gegenüber der Prognose des Jahres 2018 mussten die Schülerzahlen in 2020 nach oben korrigiert werden, sodass die beschlossenen Zweizügigkeiten für die Martinschule und die Sonnenschule (Standort Sonnenschule) korrigiert werden mussten. Für beide Schulen wurde seitens der Bezirksregierung für das Schuljahr 2021/22 eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die eine Dreizügigkeit beider Schulen ermöglicht.

Da die Schülerzahlen nach derzeitigen Prognosen in den nächsten Jahren auf dem erhöhten Niveau bleiben werden, muss die Verwaltung in Absprache mit allen Grundschulleitungen in Beckum und Neubeckum und der Bezirksregierung sowie vor dem Hintergrund der Genehmigungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und dem geplanten Neubau der Sonnenschule prüfen, wie das Problem der erhöhten Schülerzahlen langfristig gelöst werden kann. Dabei werden alle denkbaren Möglichkeiten, auch ein zweiter Standort der Neuen Grundschule Mitte im Schulgebäude an der Neißer Straße, geprüft. Dies ist nur eine Option, die weder wertend noch als Verwaltungsmeinung zu verstehen ist. Alleiniges Ziel der Verwaltung ist es, die pädagogisch und wirtschaftlich beste Lösung für den Schulstandort Beckum zu finden.

Die Verwaltung wird dem Schul-, Kultur- und Sportausschuss die verschiedenen Optionen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie den entsprechenden Stellungnahmen der Bezirksregierung vorstellen und den erarbeiteten Verwaltungsvorschlag begründen.

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