2. April 2024 Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf
19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
25. April 2024 Grüne Initiative gegen Schottergärten in Beckum Fragen zur neuen Bauordnung NRW der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
24. April 2024 "Stadt Beckum im Dauerstress" - Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Markus Höner im Austausch Bürgermeister Michael Gerdhenrich und CDU-Landtagsabgeordneter Markus Höner
25. April 2024 Für Mama nur das Beste: Muttertagsbuffet bei Haus Pöpsel Am 12. Mai von 11.30 bis 14.00 Uhr
21. April 2024 BE-Treff: Ein Stiefel voller Lieder Erinnerung / „Offenes Singen“ im Brauhaus Stiefel-Jürgens
16. April 2024 Entdecke den neuen Partyservice-Katalog von Schulte-Assmann in Beckum Partyservice in Beckum
24. April 2024 Kaufmännisches Talent gesucht – Deine Karriere bei Leifhelm & Pelkmann Bewirb dich jetzt!
25. April 2024 Malwettbewerb zum 90-jährigen Jubiläum des DRK Ortsverein Neubeckum Reiche bis zum 17. Mai dein Kunstwerk ein!
25. April 2024 Massenstrandung - Happy End für 100 Grindwale in Australien Warum stranden Wale immer wieder in großen Gruppen? Dazu gibt es verschiedene Theorien. Für 100 in Not geratene Meeressäuger gab es in Australien nun aber offenbar ein Happy End.
25. April 2024 Opportunistische Pilze machen Bäumen zu schaffen 90 Milliarden Bäume wachsen in Deutschlands Wäldern, die meisten davon sind nicht gesund. Eine Freiburger Wissenschaftlerin will ihnen helfen. Ihr Fokus: Pilze.
25. April 2024 Bis zu 100 Grindwale in Westaustralien gestrandet In Westaustralien versuchen Experten und freiwillige Helfer fieberhaft, eine große Gruppe gestrandeter Grindwale zu retten. Augenzeugen sprechen von einem schrecklichen Anblick.
Donnerstag, 25.04.2024„Musik im Alten Pfarrhaus": Matthias Kirschnereit: Beethoven pur - Sonaten und Klavierstücke
Überschreitet ein Kreis eine 7-Tages-Inzidenz von 100, werden künftig bundeseinheitliche Maßnahmen getroffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das wird mit der sogenannten Bundesnotbremse im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz geregelt. Da die Inzidenz im Kreis Warendorf seit dem 11. April durchgehend über 100 liegt, gelten für Beckum ab morgen, Samstag, 24. April die folgenden Maßnahmen: KontaktbeschränkungenFür private Treffen darf sich nur ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Erstmalig gilt die verbindliche Beschränkung für Beckum auch im privaten Raum. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bei Todesfällen sind Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen erlaubt. Nicht vom Gesetz erfasst werden behördliche Termine oder die Wahrnehmung von politischen Mandaten. Ebenfalls von den Beschränkungen ausgenommen sind Zusammenkünfte zur Religionsausübung. AusgangsbeschränkungenNachts gelten Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr. Sein Haus verlassen darf in diesem Zeitraum nur, wer einen triftigen Grund hat, etwa medizinische Hilfe benötigt, arbeitet, eine hilfebedürftige Person betreut, sein Sorge- oder Umgangsrecht wahrnimmt oder Tiere versorgen muss. Die Religionsausübung ist weiterhin nachts möglich. Bis 24 Uhr ist Sporttreiben allein im Freien zulässig. EinzelhandelVerschiedene privilegierte Ladengeschäfte und Märkte können ihr Sortiment bei räumlicher Kundenbegrenzung und einer Tragepflicht von FFP2- oder medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen für Kundinnen und Kunden öffnen: Geöffnet bleiben dürfen nach dem Bundesgesetz der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Der Aufenthalt muss hier nicht nachverfolgt werden können. Bei allen anderen Ladengeschäften gilt:Click & Collect, also das Abholen zuvor bestellter Ware, ist ab Samstag Standard in Beckum. Dabei müssen die Gewerbetreibenden dafür sorgen, dass es etwa mit Hilfe gestaffelter Zeitfenster vor ihren Geschäften nicht zu Menschenansammlungen bei der Abholung vorbestellter Ware kommt. Es gelten die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die noch praktizierte Click & Meet-Regelung greift ab morgen nicht, da die maßgebliche Kreis-Inzidenz über dem Schwellenwert von 150 liegt. Ein Betreten der Geschäfte mit Negativtest wie bislang ist damit ausgeschlossen. GastronomieWeiterhin kann die Gastronomie die Auslieferung von Getränken und Speisen anbieten. Der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 und 5 Uhr untersagt. Die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt in dieser Zeit zulässig. SchulenDie neuen Vorgaben untersagen für allgemeinbildende Schulen in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz ab dem Wert 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht. Im Kreis Warendorf trifft dies zu. Damit müssen ab Montag, 26. April die städtischen Schulen geschlossen bleiben. Details zum Distanzunterricht, zu Abschlussklassen, zu etwaiger Notbetreuung sind den Internetseiten der Schulen zu entnehmen. AußensportanlagenFür die Außensportanlagen der Stadt Beckum gilt weiterhin, dass nur der Individualsport sowie der Sport in maximal Zweiergruppen möglich ist, wobei zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten ist. Der Sport ist kontaktfrei auszuüben. Medizinische Dienstleistungen sowie Frisör- und Fußpflegebesuche sind weiterhin erlaubt, wenn die Kunden einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Hier besteht für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende die Pflicht zum Tragen einer Maske mit dem Standard FFP2 oder vergleichbar. Medizinische Gesichtsmasken genügen für diese Behandlungen nicht. Alle weiteren körpernahen Dienstleistungen (Tätowierer, Nagelstudios, Kosmetiksalons) müssen eingestellt werden. Geschlossen bleiben müssen Wettannahmestellen und Solarien. Am heutigen Freitag liegt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf bei 183. Sobald die Zahlen an 7 aufeinander folgenden Tagen unter 150 liegen, sind Lockerungen möglich. Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss an diese ab morgen gültige Bundes-Notbremse angepasst werden. Grund sind Regelungen in der Verordnung, die mit den neuen Bundesregelungen nicht abgestimmt sind. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW arbeitet bereits an der Überarbeitung der Verordnung, damit diese nach der Zielvorstellung des MAGS ab Samstag gelten kann.