23. April 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Weitgehende Einschränkungen ab Samstag

Bundesnotbremse greift

Überschreitet ein Kreis eine 7-Tages-Inzidenz von 100, werden künftig bundeseinheitliche Maßnahmen getroffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das wird mit der sogenannten Bundesnotbremse im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz geregelt. Da die Inzidenz im Kreis Warendorf seit dem 11. April durchgehend über 100 liegt, gelten für Beckum ab morgen, Samstag, 24. April die folgenden Maßnahmen:

Kontaktbeschränkungen
Für private Treffen darf sich nur ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Erstmalig gilt die verbindliche Beschränkung für Beckum auch im privaten Raum. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bei Todesfällen sind Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen erlaubt. Nicht vom Gesetz erfasst werden behördliche Termine oder die Wahrnehmung von politischen Mandaten. Ebenfalls von den Beschränkungen ausgenommen sind Zusammenkünfte zur Religionsausübung.

Ausgangsbeschränkungen
Nachts gelten Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr. Sein Haus verlassen darf in diesem Zeitraum nur, wer einen triftigen Grund hat, etwa medizinische Hilfe benötigt, arbeitet, eine hilfebedürftige Person betreut, sein Sorge- oder Umgangsrecht wahrnimmt oder Tiere versorgen muss. Die Religionsausübung ist weiterhin nachts möglich. Bis 24 Uhr ist Sporttreiben allein im Freien zulässig.

Einzelhandel
Verschiedene privilegierte Ladengeschäfte und Märkte können ihr Sortiment bei räumlicher Kundenbegrenzung und einer Tragepflicht von FFP2- oder medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen für Kundinnen und Kunden öffnen:

Geöffnet bleiben dürfen nach dem Bundesgesetz der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Der Aufenthalt muss hier nicht nachverfolgt werden können.

Bei allen anderen Ladengeschäften gilt:
Click & Collect, also das Abholen zuvor bestellter Ware, ist ab Samstag Standard in Beckum. Dabei müssen die Gewerbetreibenden dafür sorgen, dass es etwa mit Hilfe gestaffelter Zeitfenster vor ihren Geschäften nicht zu Menschenansammlungen bei der Abholung vorbestellter Ware kommt. Es gelten die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die noch praktizierte Click & Meet-Regelung greift ab morgen nicht, da die maßgebliche Kreis-Inzidenz über dem Schwellenwert von 150 liegt. Ein Betreten der Geschäfte mit Negativtest wie bislang ist damit ausgeschlossen.

Gastronomie
Weiterhin kann die Gastronomie die Auslieferung von Getränken und Speisen anbieten. Der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 und 5 Uhr untersagt. Die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt in dieser Zeit zulässig.

Schulen
Die neuen Vorgaben untersagen für allgemeinbildende Schulen in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz ab dem Wert 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht. Im Kreis Warendorf trifft dies zu. Damit müssen ab Montag, 26. April die städtischen Schulen geschlossen bleiben.

Details zum Distanzunterricht, zu Abschlussklassen, zu etwaiger Notbetreuung sind den Internetseiten der Schulen zu entnehmen.

Außensportanlagen
Für die Außensportanlagen der Stadt Beckum gilt weiterhin, dass nur der Individualsport sowie der Sport in maximal Zweiergruppen möglich ist, wobei zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten ist. Der Sport ist kontaktfrei auszuüben.

Medizinische Dienstleistungen sowie Frisör- und Fußpflegebesuche sind weiterhin erlaubt, wenn die Kunden einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Hier besteht für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende die Pflicht zum Tragen einer Maske mit dem Standard FFP2 oder vergleichbar. Medizinische Gesichtsmasken genügen für diese Behandlungen nicht. Alle weiteren körpernahen Dienstleistungen (Tätowierer, Nagelstudios, Kosmetiksalons) müssen eingestellt werden.

Geschlossen bleiben müssen Wettannahmestellen und Solarien.

Am heutigen Freitag liegt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf bei 183. Sobald die Zahlen an 7 aufeinander folgenden Tagen unter 150 liegen, sind Lockerungen möglich.

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss an diese ab morgen gültige Bundes-Notbremse angepasst werden. Grund sind Regelungen in der Verordnung, die mit den neuen Bundesregelungen nicht abgestimmt sind. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW arbeitet bereits an der Überarbeitung der Verordnung, damit diese nach der Zielvorstellung des MAGS ab Samstag gelten kann.

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