19. August 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Weiterhin kreative Geschäftsideen für Beckumer Innenstadt gesucht

Meldung der Stadt Beckum

2 ehemalige Leerstände in Beckums Innenstadt wurden dank des Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte des Landes NRW bereits mit tollen Projekten mit neuem Leben gefüllt: Vor kurzem hat das Ladenlokal „BE-lebt“ an der Ecke Weststraße/Nordwall geöffnet. Hier gehen nun dank vieler ehrenamtlicher Kräfte nachhaltige und fair gehandelte Produkte über die Ladentheke. Und mit ihrem Restaurant „Raffinesse“ haben die beiden neuen Pächter das Ackerbürgerhaus an der Linnenstraße aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Sie bieten in dem denkmalgeschützten Haus neben feinen und außergewöhnlichen Speisen auch lehrreiche Events an.

Die Stadt Beckum hofft auf weitere mutige Selbstständige im Rahmen des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte des Landes NRW. Der Clou dahinter: Wer jetzt seine neuen Geschäftspläne vorstellt, kann unter Umständen bis zu zwei Jahre lang 80 Prozent der ursprünglichen Kaltmiete sparen. Das Programm mindert das finanzielle Risiko deutlich und lässt Spielraum für kreative Ideen, für die man bisher nicht den Mut hatte. Angewiesen ist das Programm auch auf das Entgegenkommen der Eigentümerinnen und Eigentümer, die während des Projektzeitraums auf einen Teil ihrer Miete verzichten. Die Stadt Beckum fungiert als Vertragspartnerin und übernimmt einen Teil der Miete, die sie zu einem Bruchteil weitergibt.

Mit dem Sofortprogramm Innenstadt spricht die Stadt Beckum Kreative, Existenzgründende, Start-ups oder Engagierte an, die mit ihren Plänen die Beckumer Innenstadt beleben wollen. Besonders freut sich die Stadt über Bewerbungen aus dem kreativen Einzelhandelsbereich, dem Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Showrooms des regionalen Handels, Pop-ups, Start-ups sowie Ideen zur kulturellen Nutzung, bürger- oder nachbarschaftlichen Nutzungen oder Bildungsangebote/Workshops. Auf der Wunschliste ganz oben stehen beispielsweise Läden für Unverpacktes oder individuelles Kinderspielzeug. Auch bereits bestehende Konzepte aus dem Umland können hier ausprobiert werden.

Eine Förderung von gastronomischen Konzepten bedarf einer Einzelfallprüfung, da hier nur besondere, noch nicht vorhandene Konzepte in dafür geeigneten Immobilien gefördert werden. Ebenso sind auch Dienstleistungen und Handwerk mit Verkauf nur mit ausgefallenen, innenstadtbelebenden Konzepten förderfähig.

Wer also immer schon von einem eigenen Geschäft, Atelier oder ähnlichem geträumt hat, sollte diesen Schritt jetzt wagen. Das Programm läuft bis 2023, eine Fördermöglichkeit besteht nur, so lange Mittel vorhanden sind. Jede eingehende Bewerbung wird nach den vorliegenden Kriterien geprüft. Sodann wird gemeinsam überlegt, welche Immobilie für das Konzept am geeignetsten erscheint. Interessierte wenden sich an Helga Grothues, 02521 29-165, grothues@beckum.de.

Das Innenstadtmanagement freut sich auf weiteren frischen Wind für die Innenstadt. 
 
Hintergrund: Förderprogramm
Im Rahmen dieses Förderprogramms des NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung werden insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt Beckum hat eine Zusage für den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung” in Höhe von etwa 208.000 Euro bekommen. Somit kann die Stadt Beckum leerstehende Ladenlokale bis zu zwei Jahre lang anmieten und vergünstigt weitervermieten. Die Stadt zahlt bis zu 70 Prozent der zuletzt erzielten Miete (bei marktüblichem Mietzins) und erhebt für die Nutzung lediglich 20 Prozent der vorherigen Kaltmiete. Die Nebenkosten bleiben bestehen und müssen durch die Geschäftsbetreiberin/den Geschäftsbetreiber übernommen werden.

Die Kriterien zur Gewährung der Förderung im Einzelnen:

  • In erster Linie sollen durch das Sofortprogramm – angepasst an die Förderkriterien des Programms und den Bedarf der Beckumer Innenstadt – Ideen für den Einzelhandel gefördert werden. Die Projekte sollen sich in den vorhandenen Branchenmix (unter Berücksichtigung der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Beckum) einfügen.
  • Das anzumietende Objekt liegt innerhalb eines festgelegten Konzentrationsbereichs der Beckumer Innenstadt.
  • Es gibt kundenfreundliche Geschäftszeiten an mindestens drei Tagen pro Woche im Rahmen der ortüblichen Öffnungszeiten. Der Umfang der Öffnung muss mindestens 25 Stunden in der Woche betragen.
  • Alle Vorhaben dienen nicht vorrangig der Förderung eines einzelnen Unternehmens, sondern müssen zur Belebung der Innenstadt beitragen und in den Branchenmix passen.
  • Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, Shisha-Bars, Billiganbieter/Ein-Euro-Läden, Friseure, Imbisse (im Rahmen der bereits vorhandenen Angebotspalette) oder ähnliches. Auch eine innerstädtische Standortverlagerung ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob es sich bei der Antragstellung um einen Unternehmenszweig handelt, der schwere oder weniger schwere Einschränkungen durch die Pandemie hatte.

Weitere Infos zum Programm und das Bewerbungsformular gibt es unter: >> www.beckum.de/sofortprogramm-innenstadt

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