29. Oktober 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Was gilt bei Karnevalsfeiern in Innenräumen?

Coronaregeln

Die Landesregierung hat sich im Zusammenhang mit der neuen Coronaschutzverordnung nunmehr auch zu Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen geäußert.

Demnach ist der Besuch von Karnevalsfeiern in privaten Innenräumen oder in einem Gastronomiebetrieb nur Personen erlaubt, die entweder vollständig immunisiert sind oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test bzw. einen negativen, höchstens 6 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen können. Ein sogenannter Selbsttest reicht hierfür nicht aus.

Auf das Tragen einer Maske kann bei diesen Veranstaltungen dann verzichtet werden. Auch Namenslisten müssen nach der aktuellen Regelung nicht geführt werden.

Die Veranstaltenden sind für die Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich und haben entsprechende Kontrollen durchzuführen.

 

 

Meistgelesene Artikel

Einbruch in Autohaus in Beckum
Polizeimeldungen

Die Polizei bittet um Hinweise!

weiterlesen...
Jetzt bewerben: Stadt Beckum sucht engagierte Fachkräfte
Jobs

Fachkräfte für Kita und Brandschutzdienststelle gesucht!

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Bauarbeiten am Albertus-Magnus-Gymnasium in Beckum gehen sichtbar voran
Meldung der Stadt Beckum

Neuer Aufzug im Atrium und verbesserter Brandschutz: Die Modernisierung der Schule in Beckum nimmt weiter Gestalt an.

weiterlesen...