3. April 2022 / Meldung der Stadt Beckum

Was gilt ab heute?

Neue Coronaschutzverordnung

Am 3. April tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Dann entfällt in vielen Innenräumen die Pflicht eine Maske zu tragen. Die Stadt Beckum macht aber von ihrem Hausrecht Gebrauch und belässt es bei den bisherigen Zugangsregeln.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.

Keine Zugangsbeschränkungen - Masken nur in sensiblen Bereichen
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen, zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte oder Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr müssen weiterhin Masken getragen werden.

Testen vor dem Besuch bestimmter Einrichtungen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Flüchtlingsunterkünften.

Minister Laumann appelliert an die Unternehmen, an die Veranstalterinnen und Veranstalter: „Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.”

3G und Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen
Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen. Davon macht die Stadt Beckum aufgrund der hohen Infektionszahlen und pandemiebedingter personeller Ausfälle für ihre Einrichtungen Gebrauch. Demnach gelten etwa in den beiden Rathäusern, dem Hallenbad, der Stadtbücherei Neubeckum, der Volkshochschule oder den Kultureinrichtungen bis auf Weiteres 3G und die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

 

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