4. September 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Verkaufsoffene Sonntage in Beckum fallen aus

Meldung der Stadt Beckum

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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat heute entschieden, dass die für den Stadtteil Beckum vorgesehenen 3 Sonntagsöffnungen in diesem Jahr nicht stattfinden dürfen. Dies betrifft auch die geplante Öffnung am kommenden Sonntag, 6. September. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di statt. Die Gewerkschaft hatte bereits in den letzten Tagen erfolgreich gegen verschiedene Kommunen in NRW geklagt.

Der Rat der Stadt Beckum hatte in der vergangenen Woche dem Einzelhandel die Möglichkeit eröffnen wollen, durch Sonntagsöffnungen in Beckum und Neubeckum die Corana-bedingten Einnahmeverluste zu reduzieren. Diesen Weg zeigte das Wirtschaftsministerium NRW den Kommunen in einem Erlass im Juli auf.

Der 4. Senat des OVG NRW begründete seine Entscheidung gegenüber der Stadt Beckum mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Einnahmeverluste des Einzelhandels könnten die Öffnung der Ladengeschäfte nicht rechtfertigen. Das Gericht lehnte damit die Argumentation des Landes ab, die auch Grundlage für die geplante Sonntagsöffnung in Beckum war.

Über die von Ver.di angegriffenen Sonntagsöffnungen in Neubeckum wird das Gericht nach eigenen Angaben zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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