3. Dezember 2024 / Meldung der Stadt Beckum

Stadt Beckum sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Bundestagswahl 2025

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Die vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestags sind für den 23. Februar 2025 geplant. Aufgrund des kurzfristigen Termins ist die Stadt Beckum in diesem Jahr besonders auf die Unterstützung von Freiwilligen angewiesen. Daher werden engagierte und zuverlässige Wahlhelfende gesucht, die im Rahmen eines Ehrenamtes den Wahlhelferdienst in den Beckumer Wahl- und Briefwahllokalen ausüben.

Wahlhelfende tragen maßgeblich dazu bei, dass die Wahl fair, transparent und effizient abläuft. Sie unterstützen bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl, zum Beispiel bei der Anmeldung der Wählenden, der Ausgabe der Stimmzettel und ab 18 Uhr beim Auszählen der Stimmen. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zu unserer Demokratie und erhalten einen Einblick in den Ablauf einer Wahl. Die Wahlhelfenden bekommen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wahlhelfende müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Funktionen des Wahlvorstands und der Schriftführung werden Schulungstermine angeboten.

Interessierte können sich direkt über das Online-Bewerbungsportal für Wahlhelfende (https://www.beckum.de/rathaus-service/politik/wahlen-in-beckum/bundestagswahl/) melden oder bei Adelina Werth im Fachdienst Zentrale Dienste der Stadt Beckum, werth.a@beckum.de, (02521) 29-1013.

Dabei sind der vollständige Name, die Adresse und das Geburtsdatum anzugeben, damit das Einberufungsschreiben per Post zugesandt werden kann. Die Daten werden ausschließlich für Wahlorganisationszwecke verwendet.

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