Für die öffentlichen Sportplätze in Beckum gilt ab sofort: Nur noch Einzelpersonen oder Zweiergruppen dürfen sich hier zum Sporttreiben aufhalten. Auch Schulsport ist möglich. Das entspricht der aktuellen Rechtslage sowie dem derzeitigen Entwurf der geplanten „Notbremse“ der Bundesregierung.
Die Stadt Beckum hat die Vereine bereits darüber informiert und weist an den Eingängen auf die neue Regelung hin.