26. Mai 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Schulart: Abstimmungsberechtigung noch bis 28. Mai prüfen lassen

Neuer Grundschulstandort Mitte

Noch bis Donnerstag, 28. Mai 2020 können Eltern oder Sorgeberechtigte, die über die Schulart der Neuen Grundschule Mitte abstimmen möchten, im Fachdienst Schule und Sport überprüfen lassen, ob sie abstimmungsberechtigt sind. Dazu müssen sie im Abstimmungsverzeichnis aufgeführt sein. Zu den Abstimmungsberechtigten gehören Eltern oder Sorgeberechtigte, deren Kinder zurzeit zum 1. oder 2. Jahrgang der Eichendorffschule und der Paul-Gerhardt Schule gehören. Diese Kinder werden bei der Zusammenführung der beiden Schulen im Schuljahr 2021/2022 im 3. oder 4. Schuljahr sein.

Schülerinnen und Schüler der aktuellen 3. und 4. Jahrgänge kommen für den Besuch der Neuen Grundschule Mitte nicht mehr in Frage, weil sie bis dahin bereits eine weiterführende Schule besuchen. Die Eltern oder Sorgeberechtigten dieser Kinder können nicht mehr abstimmen.

Außerdem dürfen die Eltern oder Sorgeberechtigten abstimmen, die im Oktober 2019 ihre Kinder bei der Eichendorffschule oder der Paul-Gerhardt-Schule angemeldet haben. Diese Kinder werden beim Start der Neuen Grundschule Mitte im 2. Schuljahr sein.

Im Herbst dieses Jahres finden die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 statt. Es gilt für alle Eltern die freie Wahl der Grundschule. Es können also grundsätzlich alle Kinder, die für dieses Schuljahr schulpflichtig werden und die im Gebiet der Stadt Beckum wohnen, an der Neuen Grundschule Mitte angemeldet werden.

Deshalb dürfen auch die Eltern und Sorgeberechtigten, deren Kinder vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren wurden, über die Schulart abstimmen.

Alle Abstimmungsberechtigten haben bereits im März eine Benachrichtigung der Stadt Beckum erhalten. Sie sind daher sicher im Abstimmungsverzeichnis aufgeführt. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sich aber für abstimmungsberechtigt hält und abstimmen möchte, muss sich im Fachdienst Schule und Sport melden, damit das Abstimmungsverzeichnis ergänzt werden kann.

Die Überprüfung des Verzeichnisses ist während der Öffnungszeiten am Dienstag, 26. Mai und Mittwoch, 27. Mai jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie am Donnerstag, 28. Mai von 08:30 Uhr durchgehend bis 17:00 Uhr möglich. Diese Überprüfung und Eintragung kann wegen der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus telefonisch unter der Telefonnummer 02521 – 29-255 erfolgen oder termingerecht per E-Mail bis spätestens Donnerstag, 28. Mai vor 17:00 Uhr unter SchuleundSport@beckum.de.

Die Abstimmung über die Schulart findet dann von Donnerstag, 4. Juni bis Samstag 6. Juni 2020 im Rathaus Eingang Alleestraße statt. Ausführliche Angaben befinden sich auf der Homepage der Stadt Beckum und im aktuellen Amtsblatt Nr. 18 der Stadt Beckum als Amtliche Bekanntmachung.

 

Quelle

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