6. April 2022 / Meldung der Stadt Beckum

Regeln für den Zugang zu städtischen Einrichtungen

Sonderregeln für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

Wie bereits mitgeteilt, gilt grundsätzlich in allen städtischen Einrichtungen weiterhin die 3G-Regel. Zugang haben nur Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete etwa in den beiden Rathäusern, dem Ständehaus, den Stadtteilzentren Altes E-Werk und Freizeithaus Neubeckum, der Stadtbücherei Neubeckum, dem Stadtmuseum, dem Hallenbad, der Volkshochschule und bei städtischen Kulturveranstaltungen. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Darüber hinaus ist – wie ebenfalls bereits berichtet – in den genannten Einrichtungen eine medizinische Maske zu tragen. Im Hallenbad ist die Maske im Eingangsbereich und den Umkleiden zu tragen. Im Alten E-Werk und im Freizeithaus Neubeckum entfällt jedoch die Maskenpflicht für die Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ferner die Sportanlagen im Rahmen der Nutzung durch Vereine und die Öffentlichkeit. Auf gesonderten Aushängen werden dort kurzfristig Hygieneempfehlungen gegeben. 

 

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