16. März 2023 / Meldung der Stadt Beckum

Osterfeuer jetzt anmelden

Anmeldung sollte bis zu 4. April 2023 erfolgen

Ostern naht und damit auch die Zeit der Osterfeuer. In Beckum ist das Abbrennen von Osterfeuern grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. In der Vergangenheit kam es im Stadtgebiet immer wieder zu Feuerwehreinsätzen, die bei einer vorherigen Anzeige und entsprechender Beratung vermeidbar gewesen wären.

Die Anmeldung ist kostenlos und sollte spätestens bis zum 4. April erfolgen, persönlich oder schriftlich an Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum, 02521 29-3206, humann@beckum.de.

Folgende Sicherheitsvorschriften müssen beim Abbrennen eines Osterfeuers beachten werden:

·    Ausschließlich verbrannt werden dürfen pflanzliche Abfälle sowie unbehandeltes und Natur belassenes Holz, wie zum Beispiel Strauch- und Astschnitt.

·    Brandbeschleuniger (beispielsweise Benzin oder Öle) zum Entfachen des Feuers dürfen nicht verwendet werden.

·    Die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen nicht durch Rauch und Lärm belästigt werden. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 100 Meter von Häusern, 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.

·    Ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung oder Funkenflug ist zu verhindern. Aus diesem Grund muss ein Feuer bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich gelöscht werden.

·    Igel, Insekten und Vögel fühlen sich im aufgeschichteten Brennmaterial schnell heimisch. Um diese Tiere nicht zu gefährden, darf der Haufen erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Gegebenenfalls muss er am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden. Da Ostern in diesem Jahr auf einen späten Termin fällt, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass sich Tiere im Gehölzhaufen eingenistet haben.

·    Das Osterfeuer muss ständig von mindestens zwei Personen, (eine muss über 18 Jahre alt sein) beaufsichtigt werden. Die Aufsichtspersonen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

Doch auch, wenn alle diese Hinweise berücksichtigt werden, stellen die zahlreichen Osterfeuer eine spürbare Belastung für Mensch und Natur dar. Wer deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchte, dem bieten die Stadt Beckum und der Kreis Warendorf verschiedene Möglichkeiten einer ökologischen Entsorgung von Strauch- und Astwerk an (Grünannahme, Kompostwerk).

Näheres dazu finden Interessierte im Umweltkalender der Stadt Beckum.

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