Anliegerinnen und Anliegern von besonders belasteten Straßen sowie der Bahnstrecke Hamm-Bielefeld können sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung ab 30. November zu den bisherigen Ergebnissen der Lärmkartierung äußern.
Die Durchführung von Lärmaktionsplänen beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. In einer Lärmaktionsplanung wird der Lärm kartiert, werden Belastungsschwerpunkte ermittelt und mögliche Maßnahmen dokumentiert. In Nordrhein-Westfalen wurde die Aufstellung der Lärmaktionspläne als Pflichtaufgabe an die Kommunen weitergegeben. Der im Jahr 2007 begonnene Prozess erfolgte dazu bislang in 3 Stufen. Nach Abschluss der Lärmaktionsplanung der Stufe 3 im Jahr 2021 folgt nun bis Mitte 2024 die Aktualisierung und Erarbeitung des Lärmaktionsplans der Runde 4.
Für die Berechnung der Lärmkarten zur Runde 4 müssen nach gesetzlicher Vorgabe nur die Hauptverkehrsstraßen ausgewertet werden. Zu den Hauptverkehrsstraßen zählen die Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. Auf diesen Hauptverkehrsstraßen muss eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorherrschen, damit sie bei der Lärmkartierung berücksichtigt werden.
Die Autobahn A 2 ist in Beckum die am höchsten belastete Straße. Aber auch Teile der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen wie die Ennigerloher Straße, Vorhelmer Straße, Neubeckumer Straße, Alleestraße, Sternstraße und Stromberger Straße gelten als belastet und wurden in der Lärmkartierung erfasst.
Der Zwischenbericht zur Lärmaktionsplanung der Runde 4 ist auf der Internetseite der Stadt Beckum einsehbar. Zudem gibt es hier die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 30. November bis zum 12. Januar dazu zu äußern. Der direkte Link lautet: https://www.o-sp.de/beckum/plan?77003
Daneben kann sich die Öffentlichkeit innerhalb des genannten Zeitraums direkt beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung der Stadt Beckum, Weststraße 46, 2. Obergeschoss, informieren.






