6. März 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Lockerungen vorwiegend im Handel und bei der Kultur

Neue Regeln ab Montag

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Freitagmorgen die ab Montag, 8. März geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Medizinische Masken werden mehr und mehr zum Standard. So müssen die höherwertigen Masken grundsätzlich in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen getragen werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Rathäuser der Stadt Beckum. Kontakte sind ab Montag mit bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten möglich. Ansonsten sieht die neue Verordnung vorwiegend Lockerungen im Handel und in der Kultur vor, unter der Voraussetzung, dass die 7-Tages-Inzidenz landesweit unter 100 bleibt. 

So sehen die Regelungen im Einzelnen aus:

Buchhandlungen, Schreibwarenläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können ab Montag ihre Türen wieder öffnen. Die Kundschaft ist auf 1 Person pro 10 Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 Quadratmeter pro 20 Quadratmeter) zu begrenzen. 

Baumärkte, die auch Gartenbedarf anbieten, müssen die beiden Bereiche räumlich trennen, mit eigener Kasse und eigenem Eingang. Für das Baumarktsortiment müssen Privatkunden wie beim Einzelhandel zuvor ein Zeitfenster für ihren Einkauf buchen. Die Kundenzahl ist auf 1 Person pro 40 Quadratmeter zu begrenzen.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen ab Montag Terminshopping anbieten. Ein Termin und ein Zeitkorridor sind vorab zu buchen. Auch hier gilt: 1 Kunde/1 Kundin pro 40 Quadratmeter. 

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (etwa bei Gesichtskosmetik), sind ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Sport unter freiem Himmel ist mit höchstens 5 Personen aus 2 Hausständen möglich. Für Kindergruppen gilt eine Ausnahme: 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren können gemeinsam unter Aufsicht Sport treiben. Die Umkleiden der Außensportanlagen bleiben weiterhin geschlossen.

Die beiden Büchereien in Beckum und Neubeckum nehmen ihren Betrieb zu den regulären Öffnungszeiten wieder auf. Damit hat die kontaktlose Ausgabe und Annahme von Medien im Eingangsbereich der Büchereien ein Ende, und die Nutzerinnen und Nutzer können wieder selbständig in den Regalen stöbern und ihre Medien auswählen. Aufgrund des zu erwartenden großen Andrangs ist allerdings für den Besuch der Bücherei Beckum eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich unter 02521 4252. Die Stadtbücherei Neubeckum reguliert die Besucherströme über eine limitierte Anzahl von Körben, ohne die die Einrichtung nicht betreten werden darf. In beiden Büchereien sind medizinische Masken zu tragen. Außerdem gelten die bisherigen Regelungen zur Registrierung und zur Hygiene.

Musikunterricht und Nachhilfe können wieder mit bis zu 5 Kindern abgehalten werden. Das Stadtmuseum bleibt allerdings bis einschließlich 20. März geschlossen, da hier zurzeit ein Ausstellungswechsel vorbereitet wird (weitere Infos folgen). 

Ab Montag, 15. März kehren alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Einführungsphase in den eingeschränkten Präsenzunterricht mit Wechselmodell zurück. Die Schulleitungen entscheiden über die Ausgestaltung und informieren über die jeweilige Regelung. Es bleibt dabei, dass es möglichst feste Gruppen geben soll. Es müssen medizinische Masken getragen werden, Kinder bis zur 8. Klasse dürfen auch Alltagsmasken tragen. Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet bis zu den Osterferien nicht statt. Der Schülertransport ist seitens des Schulträgers gesichert. Das Personal in Schulen und Kitas wird über bevorstehende Impftermine direkt vom Kreis Warendorf informiert. 

Kurzfristig wird auch die Coronatestungsverordnung des Landes NRW erwartet. Bürgermeister Michael Gerdhenrich machte in der Sitzung des Krisenstabs am Freitagnachmittag deutlich: „Tests sind eine wichtige Säule bei den Lockerungen. Wir unterstützen die Testungen, wo wir können. Allerdings hat das Land aktuell noch nicht definiert, welche Testverfahren anerkannt werden.“ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ist hier laut Pressemitteilung des Landes vornehmlich mit Apotheken im Gespräch. Auch Drogerieketten betätigen sich bereits. „Die LUCA-App für die bessere Kontaktnachverfolgung wollen wir gerne für unsere Einrichtungen nutzen. Wir prüfen, wie wir insbesondere die Gewerbetreibenden hier unterstützen können“, so der Bürgermeister weiter.

Die ab Montag geltende Coronaschutzverordnung ist für 3 Wochen gültig. Weitere Öffnungen sind aber bereits ab 22. März denkbar.

 

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