17. Mai 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Lockerungen: Einzelheiten zum Sport

Meldung der Stadt Beckum

Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte unter der 100er-Marke gelten auch für den Sport neue Regeln. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.  

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen weiterhin unzulässig.

Auf den Außensportanlagen der Stadt Beckum ist Sport unter freiem Himmel jedoch zulässig:

  • für Schulen
  • für Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung
  • für einen Hausstand mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand.
  • Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
  • für Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand, bis zu einer Gesamtzahl von höchstens 5 Personen. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand.
  • als Ausbildung im Einzelunterricht,
    für kontaktfreien Sport einschließlich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen, die untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Der Mindestabstand zwischen den oben genannten Personengruppen muss dauerhaft 5 Meter betragen.

Zulässig ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel sowie des Weiteren auch im öffentlichen Raum:

  • für Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Der Mindestabstand zwischen verschiedenen Gruppen muss dauerhaft 5 Meter betragen.

Weitere Hinweise:

Bei der Berechnung der Personenzahl werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht eingerechnet.

Zulässig ist ferner der ärztlich verordnete sowie unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport, der für die Außensportanlagen der Stadt Beckum freigegeben wird.

Die Nutzung von Hallen ist nur Schulen erlaubt für die Durchführung von prüfungsrelevantem und abschlussbezogenem Sport.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind weiterhin untersagt.

Zuschauen möglich

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die reguläre Kapazität darf nur zu 20 Prozent ausgeschöpft werden.
Die Höchstzahl beträgt 500 Personen.
Alle Zuschauerinnen und Zuschauer müssen einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Vollständig geimpfte asymptomatische Personen mit Impfausweis und genesene asymptomatisch Personen mit Genesenennachweis stehen getesteten Personen gleich.
Zulässig sind nur Sitzplätze.
Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

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