14. Oktober 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Landesweite Regelung für private Feiern: Nur bis zu 50 Personen

Mit Einführung entfällt zugleich die Pflicht, private Feiern bei der Stadt anzuzeigen.

Aufgrund der landesweit angestiegenen Infektionszahlen hat die Landesregierung Anpassungen an der Coronaschutzverordnung vorgenommen. Damit gilt ab sofort in ganz Nordrhein-Westfalen eine Grenze von 50 Personen bei privaten Feiern außerhalb von Wohnungen. Es ist nicht mehr möglich, diese Zahl durch ein besonderes Hygienekonzept zu überschreiten. Mit Einführung der neuen Grenze entfällt zugleich die Pflicht, private Feiern bei der Stadt anzuzeigen.

Mit der ab heute geltenden Coronaschutzverordnung schafft das Land NRW somit einheitliche Regeln für private Feste aus herausgehobenem Anlass wie etwa Hochzeiten oder runde Geburtstage, die in angemieteten Sälen oder Gaststätten gefeiert werden. Für Feiern in privaten Räumen gilt weiterhin der dringende Appell größere Zusammenkünfte zu vermeiden.

Beim Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum wurden für diese Woche 7 Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen angezeigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen mit den Verantwortlichen in Kontakt. Die Befolgung der Maßnahmen wird weiterhin engmaschig kontrolliert. Ausnahmen für zuvor angezeigte Veranstaltungen, die die Verordnung als „Vertrauensschutz“ grundsätzlich einräumt, gelten aufgrund der kreisweiten Infektionszahlen für Beckum aktuell nicht.

 

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