11. Dezember 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bekommen Infopost

Neuberechnung der Gewässerunterhaltungsgebühren

Wer ein Grundstück besitzt, muss für die Pflege der Bäche und Gräben in Beckum Gewässerunterhaltungsgebühren zahlen. Bei der Berechnung gelten aufgrund der Änderung des NRW-Wassergesetzes neue Regeln. Umfangreiche Informationen dazu gehen in diesen Tagen raus: Neben den Flächen im Außenbereich sind auch die innerstädtischen Flächen zu berücksichtigen.. Die Rechnungen schlüsseln zudem die Anteile der 3 mit der Pflege beauftragten Wasser- und Bodenverbände auf. Des Weiteren werden die Gebühren nach versiegelten und unversiegelten Flächen getrennt ermittelt. Die Gebühren werden rückwirkend ab 1. Januar 2018 festgesetzt.

Ein Beispiel: Für ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück sind insgesamt zwischen 1,21 und 4,26 Euro pro Jahr fällig, was von Lage des Grundstücks im Gebiet des zuständigen Wasser- und Bodenverbandes abhängig ist. Dies unter der Voraussetzung, dass 150 Quadratmeter versiegelt und 250 Quadratmeter der Fläche unversiegelt sind. Die Gesamtkosten werden zu 90 Prozent über die versiegelten Flächen und zu 10 Prozent über die unversiegelten Flächen umgelegt.

Die 3 Träger, die die Unterhaltungsarbeiten für die Stadt Beckum durchführen, sind der Wasser- und Bodenverband Ahlen-Beckum, der Wasser- und Bodenverband Sendenhorst-Ennigerloh und der Wasserunterhaltungsverband 5 – Quabbe.

Die Arbeiten dienen der Vorbeugung von Schäden durch Regenwasser. Ein ausreichender Abfluss durch die Gewässer setzt eine regelmäßige Pflege wie etwa das Mähen von Uferböschungen, die Beseitigung von Müll, die Entfernung von Ablagerungen und das Zurückscheiden von Sträuchern, Hecken und Bäumen im Uferbereich voraus.

Der Rat der Stadt Beckum hatte die zugrundeliegende Satzung im Oktober 2018 beschlossen.

 

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