21. Januar 2025 / Meldung der Stadt Beckum

Grundsteuerbescheide 2025: Stadt Beckum versendet Abgabenbescheide

Neue Steuerhebesätze aufgrund der Grundsteuerreform – Finanzamt stellt Hotline für Fragen bereit.

Meldung der Stadt Beckum:

Trotz der ab diesem Jahr greifenden Grundsteuerreform erhalten die Beckumer Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuerbescheide für 2025 wie in den Vorjahren Ende dieses Monats.

Nachdem der Rat der Stadt Beckum im Dezember wegen der Reform neue Steuerhebesätze beschlossen hatte, bereitet der Fachdienst Stadtkasse und Steuern aktuell den Versand der Grundbesitzabgabenbescheide vor. Und das ist mit viel Arbeit verbunden:

Das Finanzamt hatte für jedes Grundstück einen neuen Steuermessbetrag festgesetzt. Über 20 000 Datensätze hat das Finanzamt sodann elektronisch an die Stadt Beckum übermittelt. Die Daten wurden zwar größtenteils automatisch den in der städtischen Software erfassten Grundstücken zugeordnet. Allerdings kam es durch die Grundsteuerreform zu zahlreichen Veränderungen, die manuelle Nacharbeiten und Neuzuordnungen erfordern.

Auch wenn die 4 zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachdienst schon seit Monaten intensiv auf die Umsetzung der Grundsteuerreform hinarbeiten, kann es vorkommen, dass noch nicht alle durch die Eigentümerinnen und Eigentümer beim Finanzamt erwirkten Anpassungen berücksichtigt wurden. Das wird nach und nach erfolgen. Hierfür bittet die Stadt Beckum um Verständnis.

Ab 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei der Stadt Beckum für Wohngebäude bei 607 Prozent und für Nichtwohngebäude bei 1 110 Prozent. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) sind es 331 Prozent.

Wie die Grundsteuer im Einzelnen ausfällt und ob es zu Mehr- oder Minderbelastungen im Vergleich zum Vorjahr kommt, hängt vom individuellen Steuermessbetrag ab. Darauf hat die Stadt Beckum keinen Einfluss. Das Finanzamt Beckum hat dazu eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet: 02521 25-1959. Weitere Infos unter www.grundsteuer.nrw.de.

Der für Ende Januar ins Haus stehende Jahreshauptbescheid wird wie üblich auch die Gebühren, unter anderem für Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie die Gewässerunterhaltung, enthalten.

Foto: Diana Lillemannstöns (links) und Lena Rump (Teil des für die Grundsteuerbescheide zuständigen Teams bei der Stadt Beckum) arbeiten seit Monaten intensiv auf die Umsetzung der Grundsteuerreform hin.

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