29. April 2022 / Meldung der Stadt Beckum

Fachbereich Stadtentwicklung beantwortet die Anfrage der FWG-Fraktion

Anfrage der FWG-Fraktion bzgl. Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs

Ea folgt eine Antwort der Verwaltung der Stadt Beckum: 

Der Fachbereich Stadtentwicklung beantwortet die Anfrage der FWG-Fraktion bzgl. Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs wie folgt:

„Zu Frage 1:

Bei der Planung der Werse im Bereich zwischen Hammer Straße und Elisabethstraße im Jahr 2000 wurden der Westteich und mögliche Maßnahmen in diesem Bereich untersucht. Dabei zeigten die hydraulischen Berechnungen, dass bei einer Anbindung des Teiches an die Werse und die damit verbundene Aufweitung der Gewässerfläche der Mittelabfluss in der Werse nicht sichergestellt werden kann. Diese Mindestwasserführung im Fließgewässer ist gemäß § 33 Wasserhaushaltsgesetz inzwischen rechtlich verbindlich. Die damals durchgeführten Planungen haben dies bereits vorausschauend berücksichtigt. Ebenfalls wurde geprüft, ob eine Entnahme aus der Werse zur Füllstandshaltung im Werseteich sowie als Frischwasserzufuhr möglich sei. Auch hier zeigte das Ergebnis, dass bei einer Entnahme kein ausreichendes Wasservolumen für die Werse vorgehalten werden kann. Daher wurde seitens der zuständigen unteren Wasserbehörde die Wasserentnahme untersagt.

Die durchgeführten Maßnahmen zur Renaturierung der Werse erfüllen die Bewirtschaftungsziele gemäß § 6 und § 27 Wasserhaushaltsgesetz und somit auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Die Verbesserung des ökologischen Zustandes ist nachgewiesen. Zudem wurde die Fläche zwischen Teichanlage und Werse so ausgestaltet, dass diese nicht nur als Weg genutzt werden kann, sondern insbesondere auch bei Hochwasser für die Retention zur Verfügung steht.

Zu Frage 2:

In der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 06.04.2022 sind am Westteich für Reinigungs- und Wartungsarbeiten, das Abfischen, Entleeren und Wiederauffüllen Kosten in Höhe von circa 41.100 Euro angefallen. Darüber hinaus wurden am 24.02.2021 3 neue Pumpen für die Fontänen zu Kosten in Höhe von rund 12.400 Euro beschafft.

Zu Frage 3:

Der Rat der Stadt Beckum hat das Integrierte Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Beckum (IHMK Beckum) am 05.07.2012 beschlossen. Seither wurde eine Vielzahl der im Konzept vorgesehen Maßnahmen durchgeführt oder begonnen. Im Zuge der Entwurfsplanungen für die Umgestaltung des Marktplatzes und des Kirchplatzes St. Stephanus wurde deutlich, dass es sinnvoll ist, die angrenzende Propsteigasse in die Gesamtmaßnahme einzubeziehen. Ebenso wurde es notwendig, die mittlerweile konkreteren Ziele für den Kirchplatz St. Stephanus und die angrenzende Straße Kirchplatz anzupassen. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Beckum am 21.02.2017 eine Ergänzung zum Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die Innenstadt Beckum beschlossen.

Auf der Grundlage des Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes Innenstadt Beckum hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Beckum einen Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Fördermitteln für die Planung und Umsetzung der oben genannten Maßnahmen bis zum Jahr 2025 ausgestellt. Die Umsetzung der zentralen Baumaßnahmen in der Innenstadt Beckum erfolgt somit planmäßig. Der Fördersatz für das IHMK Beckum betrug bei Bewilligung 70 Prozent. Es sind keine weiteren Projekte mehr aus dem IHMK Beckum unter diesen Voraussetzungen förderfähig. Im bisherigen IHMK ist zwar die Entwicklung des Wersegrünzuges genannt, ein konkretes Projekt „Entwicklung von Westteich und Westpark“ ist allerdings nicht berücksichtigt. Eine erneute Fortschreibung des Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes Innenstadt Beckum ist bisher ab dem Jahr 2023 geplant. Ziel dabei ist es, eine durchgehende Förderkulisse zu gewährleisten. Es wird Stand jetzt dabei von einem Fördersatz von 60 Prozent ausgegangen. Was den Erhalt des höheren Fördersatzes betrifft, hat die Stadt Beckum gerade im Hinblick auf die anspruchsvollen und kostenintensiven zentralen innerstädtischen Projekte sehr umsichtig gehandelt. Dies wurde der Politik auch immer wieder gespiegelt. Insofern ist der Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der Verwaltung entschieden zurückzuweisen.

Seit der Ergänzung zum Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die Innenstadt Beckum im Jahr 2017 wurden auch in den übrigen 3 Beckumer Stadtteilen mit den Dorfinnenentwicklungskonzepten in Roland und Vellern sowie dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptkonzept (ISEK) Neubeckum wichtige Rahmenpläne erstellt und bereits erste Maßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, die Entwicklung und Attraktivität in allen 4 Stadtteilen zu fördern.

Zu Frage 4:

Zur Instandsetzung und Aufwertung des Westteichs hat die Verwaltung das Planungsbüro B.S.L. Landschaftsarchitekten beauftragt, welches im Bereich Landschafts- und Gewässerplanung nachweislich zahlreicher Referenzen über Erfahrung und Kompetenz verfügt. Aus Sicht der Verwaltung weist der vom Büro B.S.L. Landschaftsarchitekten ausgearbeitete Vorentwurf zum Umbau des Westteichs eine hohe Gestaltqualität auf, die der Bedeutung des besonderen Ortes im Westpark gerecht wird. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 22.03.2022 wurde die Umsetzung des Vorentwurfs mehrheitlich beschlossen. Die Aufgabenstellungen am Westteich sowie am Hellbachteich im Stadtteil Neubeckum sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Beim Westteich handelt es sich um ein relativ kleines, künstliches Gewässer. Am Hellbachteich hingegen sind die Komplexität sowie der Kostenaufwand ungleich höher einzuschätzen (Vorgaben Wasserrahmenrichtlinie/Wasserhaushaltsgesetz, Hochwasserschutz, sanierungsbedürftiges Dammbauwerk, Erfordernisse der Klimawandelanpassung, Handlungsziele des ISEK Neubeckum et cetera). Der Planungsprozess zur Umgestaltung des Hellbachtals bedarf aus Sicht der Verwaltung daher einer sehr guten Vorbereitung und der Einplanung der erforderlichen personellen und finanziellen Mittel.“

 

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