12. Januar 2022 / Meldung der Stadt Beckum

Erleichterungen für Geboosterte – Maskenpflicht verschärft

Meldung der Stadt Beckum

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022 gilt eine neue NRW-Coronaschutzverordnung. Der Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum weist auf einige Neuerungen besonders hin. 

So wurde der Zugang mit der Regel 2G+ auf die Gastronomie ausgeweitet. Demnach müssen auch immunisierte Personen einen Negativtest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die zusätzliche Testpflicht in Gaststätten entfällt jedoch für Menschen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder in den letzten 3 Monaten genesen sind. Dasselbe gilt für Sportangebote in Innenräumen. 

Von dieser Regel betroffene Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Tests vor Ort anbieten. Es gelten hier dieselben Standards wie in Testzentren. So müssen die testenden Personen geschult sein. Außerdem ist sicherzustellen, dass positive Testergebnisse gemeldet werden. Diese Tests gelten ausschließlich für das konkrete Angebot.

Der Fachdienst Recht und Ordnung stellt zudem klar, dass der Zugang über Bändchen mit der Ausweitung auf 2G+ nun für die Gastronomie entfallen muss. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde unterdessen verlängert, so dass das Einkaufen weiterhin etwas erleichtert wird. 

Teilnehmende an Außenveranstaltungen oder Versammlungen, wo keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung greift, müssen nach der neuen Verordnung eine Maske tragen. Auch in Warteschlangen, etwa auf dem Wochenmarkt, muss wieder eine Maske getragen werden. 

Alle Infos zu den neuen Regeln sind wie immer auf der Corona-Sonderseite der Stadt Beckum unter www.beckum.de zu finden.

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